ZitatAlles anzeigenOriginal von Hitchcock
Man sollte dieser ganzen Verarsche jetzt wirklich mal versuchen rechtlich beizukommen... . Daher mal eine Frage an die Rechtsexperten in unserer Runde:
Was die ganzen Geschehnisse der letzten 18-36 Monate betrifft...:
... inwiefern könnte man da Strafanzeige wegen Veruntreuung gewisser Verantwortlicher stellen? (Der Tatbestand müsste natürlich zu beweisen sein.)
Was die Verschiebung der JHV betrifft:
... inwiefern kann man prüfen, ob das rechtmäßig ist und ggf. dagegen vorgehen? (Wobei... die Verschiebung lässt sich wohl nicht mehr rückgängig machen.)
Wenn es irgendeine Möglichkeit für uns Mitglieder gibt, einen Anhaltspunkt zu finden gegen Verantwortliche vorzugehen, dann sollten wir das in einer gemeinsamen Aktion langsam mal angehen. Das Maß ist doch wohl nun wirklich mehr als voll!
Nun einmal langsam mit den jungen Pferden. Noch ist gar nichts gelaufen; HHS ist weiterhin Präsident, die Vorstandssituation ist unverändert. Möglichkeiten, die auch von mir gesehen werden und sich in der Preseberichterstattung andeuten, sind nicht gleichzusetzen mit deren Realisierung.
Zu Deiner Frage: Jeder kann Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft stellen. Die bringt allerdings nichts ohne Tatsachen, die einen Anfangsverdacht belegen. Nur dann wird die StA ermitteln. Und diese Tatsachen hat bislang keiner, nicht einmal der für mich persönlich in keiner Weise anzuzweifelnde Friedrich Straetmans als Chef der "Tribünenuntersuchungskommission" nach dem gefertigten Bericht. Und im Interesse von Arminia könnte ein aktueller Strafantrag sogar kontraproduktiv sein, da die DFL rückwirkend bestrafen kann, ganz abgesehen von den Sponsorenreaktionen. Spring nie durch einen Vorhang, wenn Du nicht weist, was dahinter ist.
Die JHV 6.6. ist abgesagt. Sept. mag zwar satzungswidrig sein, aber dagegen vorzugehen ist unsinnig. Ein Schaden entsteht dem Verein auch nicht - es sei denn etwaige Kosten für die Stadthalle am 6.6., die umsonst aufgewendet sind; aber da können sie sich rausreden mit faktischer Notwendigkeit aufgrund der geänderten Umstände etc., Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche des Vereins bestehen daher nicht, strafrechtlich ist das irrelevant.