ZitatOriginal von Flocky-K.69
Das mit den 3 Monaten Vereinszugehörigkeit ergibt sich nach meinem Verständnis aus § 10.2 der Satzung zur Stimmberechtigung (sonst könnte ja auch jeder Minderjährige kandidieren)
Am letzten Freitag hat Herr Brinkmann das mit den 14 Tagen (vor der Wahl die Kandidatenunterlagen per Einschreiben in der Geschäftsstelle eingehend) mit dem allgemeinen Vereinsrecht begründet. Ich habe es bisher nicht überprüft sondern mich auf diese Aussage verlassen.