Hallo Tenshin,
genau richtig. Die Frage des passiven Wahlrechtes ist in der Satzung nicht explizit angesprochen. Juristisch würde man aber in der Tat eine Analogie zumindest zum aktiven Wahlrecht bilden, wenn dieses ein Streitfall wäre. Persönlich finde ich es auch richtig, dass jemand nicht heute in einen Verein eintreten kann und sofort mitbestimmt, was da laufen soll.
Damit es da keine Unklarheiten gibt, muss sich die Satzungskommision dringend mit dieser Frage befassen. Das war der Hintergrund der Erklärung in der außerordentlichen Versammlung am 7. Juni.