ZitatOriginal von Buschtrommler
Vielleicht habe ich es überlesen, aber wo steht egentlich in der neuen Satzung, das man sich für das Präsidiumsamt bewerben muss? Ich bin bis jetzt davon ausgegangen, dass der VR sich aus den Reihen der Mitglieder ein Präsidium auswählt. Ohne dass sich vorher ein "Schattenkabinett" gebildet haben muss.
Wie gesagt, falls ichs überlesen habn sollte, kann mich ja einer drauf hinweisen, danke.
Das war auch meine Einschätzung. Und selbst wenn man zu dem Ergebnis kommt, dass eine fristgerechte Bewerbung notwendig ist, dann kann diese Frist wohl kaum an die JHV gekoppelt werden (wie es gemacht wurde), da das Präsidium gar nicht auf der JHV bestimmt wird.
Der Verwaltungsrat hätte stattdessen das Datum seiner entscheidenden Sitzung veröffentlichen müssen und höchstens zu der hätte man sich fristgerecht bewerben müssen. So wie gehandhabt war eine fristgerechte Bewerbung alternativen Kandidaten nicht möglich.