ZitatOriginal von Anturios
Das wäre sicherlich eine vernünftige Auslegung der Satzung. Heißt aber nicht, dass das Präsidium (um dessen teilweise Abwahl es ja gehen würde) dies genauso bewerten würde, solange da minimaler Interpretationsspielraum ist.
Dass der Verwaltungsrat in der aktuellen Satzungskonstellation ein Abwahlrecht hat, bestreitet das Präsidium bsp. derzeit vehement, obwohl sie mit dieser rechtlichen Bewertung ziemlich allein auf weiter Flur und insbesondere gegen die ständige Rechtssprechung des BGH stehen (zumal ein Präsidiumsmitglieder das Abwahlrecht letztes Jahr hier auch noch öffentlich bestätigt hat).
Ich will ja nichts sagen, aber mir fällt dazu wieder nur das Stichwort "Handschrift" ein ...