ZitatOriginal von Kai
Es ist wirklich etwas kompliziert und so wie du es beschreibst auch in sich falsch! Nur ganz kurz: Das Stadion gehört dem ev. Die KGaA ist nur Mieter. Sollte die KGaA allerdings Insolvenz anmelden, kann der Verein ohne Mieter die Belstungen nicht mehr tragen und wird auch in die Insolvenz gehen müssen.
Die Schulden die somit auf dem Stadion liegen haben keinen direkten Einfluss auf die Lizenz, denn im Lizensierungsverfahren wird in erste Linie die Liquidität der KGaA bewertet. Einen indirekten Einfluss hat die Ausgliederung natürlich trotzdem, denn durch sie will man die jährliche Belatsung mindern und somit würde auch die "Miete" für die KGaA sinken. D.h. die KGaA hätte dann theoretisch mehr liquide Mittel!
Es gibt wohl eine weitere Verquickung. Die KGaA hat Darlehen aufgenommen, um diese Beträge dem eV darlehensweise für den Stadionumbau zur Verfügung zu stellen.
Und diese Darlehensrückforderungsansprüche der KGaA gegenüber dem Verein sind als Aktiva zu sehen und damit lizenezrelevant. Je mehr ihre Durchsetzbarkeit fraglich wird, desto mehr sinkt ihr Wert und damit das Aktivvermögen der KGaA; die Verbindlichkeiten bleiben demgegenüber in voller Höhe erhalten. Da das Stadion auch keine hinreichende Sicherheit für alle Verbindlichkeiten bietet, besteht die Lizenzrelevanz.