Das Präsidium hat zum Abwahlrecht ja nur gesagt, dass dieses "strittig" sei. Das beschreibt ja nur den Umstand, dass es mehr als eine Meinung zu der Frage gibt. Welchen Wert die verschiedenen Meinungen haben, wird dadurch nicht gesagt.
Da diese Frage ein juristische ist, ist für mich die Bewertung des Bundesgerichtshofs oder des Oberlandesgerichts Köln entscheidend - und die sagen, dass der abwählen darf, der auch wählt (solange die Satzung nichts anderes bestimmt).