Die allgemeine Lage von Verein und Mannschaft


  • Congstar Freundschaftswerbung

    Ach das ist doch Käse, auch mit dem letztjährigen Kader würden wir jetzt ausweglos auf Platz 18 stehen, eventuell mit 12 statt 8 Punkten. Man muß sich doch nur die Rückserie der letzten Saison anschauen, da haben wir auch schon wie ein Absteiger gespielt. Die Mannschaft war da schon tot, es hätte so oder so einen Personalwechsel geben müssen.


    Leider hat Ziege diesen Wechsel grandios versaut. Auch weil er anscheinend möglichst wenig erfahrene Spieler in seinem Kader haben wollte. Das lag nicht nur am fehlenden Geld wie Indernet immer so gerne betont, denn Aue und Frankfurt sind Paradebeispiele wie man mit ganz wenig Geld viel erreichen kann, wenn man Ahnung und Plan hat. Wahrscheinlich hatte Ziege Angst davor, dass erfahrene Spieler ihm mal gesagt hätten was für eine Griepe er als Trainer ist. Ein Sascha Rösler mit zig Jahren Zweitligaerfahrung und ausgewiesener Knipser wird einfach übersehen, stattdessen holt man einen Sako von Paulis Ersatzbank während Rösler arbeitslos war.

    Einmal editiert, zuletzt von SWB Zecke ()

  • Ist ja schön, wenn hier so viele eine Insolvenz fordern! Das ist aber ein verdammt gefährliches Spiel. Ich befürchte auch, dass es das Ende des Vereins bedeuten würde!


    So weit ich weiss, hat die KGaA dem DSC ein Darlehen gewährt! Wenn die KGaA dieses Darlehen abschreiben muss, droht dort die Überschuldung und die KGaA muss ihrerseits in die Insolvenz! Dann bricht hier das gesamte Kartenhaus zusammen. Ein Bevorzugung eines oder mehrerer Gläubiger verbietet das Insolvenzrecht.


    Ich stecke natürlich nicht so in den Details, um mir ein abschließendes Urteil erlauben zu können, aber ganz so einfach, wie sich der Ein oder Andere das hier vorstellt, wird es bestimmt nicht werden! Das kann auch bei Streichung aus dem Vereinsregister enden!

    - Die Gelehrten sind meist gehässig, wenn sie Widerlegen; einen Irrenden sehen sie gleich als ihren Todfeind an.

    - Eigentlich weiß man nur, wenn man wenig weiß;mit dem Wissen wächst der Zweifel.

    Goethe: (Maximen und Reflexionen)

  • Das mit der Streichung aus dem Vereinsregister im Falle einer Insolvenz würde mich auch mal interessieren. Nichts fände ich persönlich schlimmer...
    Welche Szenarien gibt es da? Was wäre mit unseren historischen Punkten?


    Wäre schön, wenn hier mal jemand eine Übersicht darlegen könnte.


    Lieben Gruß,
    N13

  • Congstar Freundschaftswerbung
  • Das Hauptproblem bei der Liquidierung wäre wohl der Wegfall der Mitgliedseinahmen von über 10.000 Mitgliedern. Die Jugendarbeit wäre damit nicht mehr zu finanzieren bei einer Neugründung.

  • Hm? Versteh ich nicht.
    Wir reden hier von Insolvenz, ja.
    Aber für die KGaA, nicht für den e.V., da dieser mit dem Profibetrieb der Arminia nix zu tun hat.


    Also so ganz verstanden hab ich das doch nicht.

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  • Ganz einfach, dank Kentsch seinem System hat die KGaA noch riesige Forderungen gegenüber dem eV. Gehen wir in die Insolvenz und nachfolgend in die Auflösung der KGaA mangels Masse, dann wird alles verwertet was die KGaA noch zu bieten hat um die Gläubiger zumindest noch zum Teil abfinden zu können. In dem Fall würden die Forderungen der KGaA gegenüber dem eV sofort fällig werden und würden dem dadurch zahlungsunfähigen eV mit in die Tiefe reißen, ist also ein Domino-Effekt.

  • Hab ich mir auch so gedacht.
    Nur hat Speedy geschrieben: "und so muss die KGaA ihrerseits in die Insolvenz"
    Das klang verwirrend.

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  • Moinsen.


    Eine Insolvenz wäre das Aus für die KgaA und den Verein und würde zu einer Streichung des Vereines aus dem Vereinsregister führen.


    Unabhängig ob die KgaA noch Forderungen an den e.V. hätte, die KgaA wäre auch wenn keine Forderungen gegenüber dem e.V. bestünden gleichzeitig weg vom Fenster, denn die KgaA ist eine 100% Tochterunternehmen des DSC Arminia Bielefeld, der mit Löschung aus dem Vereinsregister dann aber nicht mehr existent wäre.


    Also der eine kann nicht ohne den anderen.


    SWB Gruß
    Benno

    Behandel jeden so, wie Du selbst behandelt werden möchtest.


  • Das müsste mal sehr sachkundig aufgearbeitet werden. Es besteht auch die Möglichkeit einer "temporären" Insolvenz. In der Zeit würde ein Insolvenzverwalter die Fäden in der Hand halten, die Finanzen ordnen, mit den Gläubigern über deren (Teil-)Verzichte verhandeln, Investoren für das Stadion suchen, etc....
    Der Betrieb würde weitergehen, der Verein bestehen bleiben, die Lizenz für die 3. Liga eventuell nicht unmöglich.
    Der Verein könnte gestärkt aus der Insolvenz hervorgehen. Das o.a. Szenario von Bennobarkeeper errinnert doch sehr an den Fall des Konkurses.
    Wer hat da fundiertes Fachwissen aus dem Insolvenz-/Konkursrecht?


    Aber die Rechtsverdreher, insbesondere dieser Moderator bei der HV zum Satzungsthema helfen wohl nur solange wie sie fürstlich honoriert werden.....
    Für den waren die 4 Punkte und die 50.000 doch auch ein toller Erfolg!

    Einmal editiert, zuletzt von schnief ()

  • Das ist keine Frage von Fachwissen, sondern eher von Detailwissen!


    Eine, wie Du es nennst "temporäre" Insolvenz gibt es nicht! Die Insolvenz ist die Feststellung entweder der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung! Ein Insolvenzverwalter prüft dann, ob durch Zwangsmaßnahmen der Verein künftig wirtschaftlich selbständig und damit wieterhin lebensfähig sein kann.


    Dafür muss aber der Verein beispielsweise in der Lage sein die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Da das Stadion aber allein durch die auf ihm lastenden Verbindlichkeiten einen enorm hohen Verfahrenswert aufrufen würde, ist schon das nicht mal sichergestellt!


    Ich kenne die Interna zu wenig, das was jedoch bekannt ist, läßt mich eher daran zweifeln, dass ein Insolvenzverfahren darin münden würde, dass der Verein entschuldet ein paar Klassen tiefer einfach weitermachen kann!

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  • so wie du es beschreibst geht es nicht den die KGaA u der e.V haben kein Geld was man bei der Insolvenz nutzen könnte
    wenn jetzt die Sponsoren Geld geben geht das auch in die Insolvenz und kann nicht für die Lizenz genutzt werden

  • ...also wäre die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entgegen der hier so oft zu lesenden Aussagen gleichzusetzen mit der Streichung des Vereins aus dem Vereinsregister?


    Und wie ist das mit dem Anmelden der Insolvenz und dem tatsächlichen Eröffnen des Verfahrens? Gibt es da einen Zeitraum, indem sich noch etwas tun kann?


    Da wir ja in jedem Fall auf Laufzeitverlängerungen verschiedenster Darlehn etc. angewiesen sind, sehe ich angesichts der zurückliegenden Debatte mit der Stadt in dieser Richtung doch eher schwarz.

    2 Mal editiert, zuletzt von N13 ()

  • § 42 BGB


    (1) Der Verein wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und mit Rechtskraft des Beschlusses, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden ist, aufgelöst.[...]

    Wenn die Wahrheit zu schwach ist, sich zu verteidigen, muss sie zum Angriff übergehen.

  • Aber weiter:


    Wird das Verfahren auf Antrag des Schuldners eingestellt oder nach der Bestätigung eines Insolvenzplans, der den Fortbestand des Vereins vorsieht, aufgehoben, so kann die Mitgliederversammlung die Fortsetzung des Vereins beschließen.


    Also wenn ich das richtig verstehe und wir n guten Insolvenzplan haben, kann der Verein weiter machen

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  • Zitat

    Original von Wildboy
    Also wenn ich das richtig verstehe und wir n guten Insolvenzplan haben, kann der Verein weiter machen


    Aber beinhaltet so ein Insolvenzplan nicht automatisch die realistische Aufrechterhaltung des laufenden Unternehmens? Und ist diese Möglichkeit dann im Vorfeld nicht eh schon gescheitert?


    Also: Eröffnung, Abweisung mangels Masse und dann Auflösung?
    Sorry für meine dummen Fragen, aber ich möchte ganz genau wissen, in welchen Bereichen ich innerhalb der zukünftigen Diskussionen mitbangen muss.

    2 Mal editiert, zuletzt von N13 ()

  • Und was ist das "laufende Unternehmen" eines Vereins?
    Der Spielbetrieb, auch wenn in der C-Klasse oder?

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  • Zitat

    Original von Wildboy
    Und was ist das "laufende Unternehmen" eines Vereins?
    Der Spielbetrieb, auch wenn in der C-Klasse oder?


    Gute Frage. Auf jeden Fall muss gewährleistet sein, dass das Unternehmen (der Verein) keine weiteren Schulden macht.

  • Congstar Freundschaftswerbung
  • Zitat

    Original von schnief
    Das seh ich ähnlich:


    a) Eröffung und b) Abweisung mangels Masse


    schwierig....aber vielleicht der einzig gangbare Weg


    Das "und" muss als "oder" gelesen werden.


    Die zweite Variante kam erst 2009 in den § 42 BGB: Man wollte die vorhandene Regelungslücke für den Fall schließen, dass ein Insolvenverfahren gar nicht zustandekommt. Hier die Begründung, die der Bundestag bei der Gesetzesänderung angab:


    Zitat


    Zu Nummer 7 (§ 42 BGB)
    § 42 Abs. 1 Satz 1 BGB ordnet nur im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Auflösung des Vereins an. Für Vereine fehlt eine Regelung – wie sie für juristische Personen des Handelsrechts besteht (vgl. insbesondere § 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG, § 262 Abs. 1 Nr. 4, § 289 Abs. 2 Nr. 1 AktG, § 131 Abs. 2 Nr. 1 und § 161 Abs. 2 HGB) – nach der auch die rechtskräftige Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse zur Auflösung führt. Dies hat zur Folge, dass ein zahlungsunfähiger bzw. überschuldeter Verein, dessen Restvermögen voraussichtlich nicht einmal zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht, nicht aufgelöst wird und somit als werbender Verein fortbestehen kann. Verfügt der Verein hingegen noch über genügend Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten, wird im Gegensatz zum vermögenslosen Verein nach § 42 Abs. 1 Satz 1 BGB das Insolvenzverfahren eröffnet und der Verein aufgelöst. Durch die vorgeschlagene Erweiterung der Auflösungsgründe des § 42 BGB wird dieser Wertungswiderspruch beseitigt und zugleich ein Gleichlauf mit den juristischen Personen des Handelsrechts hergestellt. Die gesetzliche Anordnung der Auflösung des Vereins im Falle einer Ablehnung des Eröffnungsantrags mangels Masse hat gleichzeitig zur Folge, dass die Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts nach § 31 Nr. 2 der Insolvenzordnung (InsO) dem Registergericht eine Ausfertigung des Beschlusses zu übermitteln hat, wozu sie bislang nicht verpflichtet ist.


    Quelle: http://www.recht-in.de/komment…zbuch_kommentar_2841.html

    Wenn die Wahrheit zu schwach ist, sich zu verteidigen, muss sie zum Angriff übergehen.

    Einmal editiert, zuletzt von Anturios ()

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