ZitatOriginal von Herminatorix
In der PrintNW steht, dass in dieser Woche ein Überbrückungs-Verwaltungsrat vom Amtsgericht bestellt werden soll.
Ist das rechtens und wer sind die Kandidaten?
Edit: eben schrieb ich "eingesetzt" statt "bestellt"
In der Satzung steht, dass bei einem nicht-beschlussfähigen VR für eine Neuwahl desselben unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen ist.
Das ist bislang noch nicht geschehen und es wurde (seitens Geilhaupt) bislang von einem "Überbrückungs-VR" gesprochen.
Es hört sich für mich jedenfalls nicht so an als ob das rechtens ist.