Philipp Köster ist einer der größten und engagiertesten Arminen, die ich kenne. Man kennt sich von unzähligen Auswärtsfahrten zu Oberligazeiten, unvergessen ist natürlich auch die einzig wahre "Um Halbvier war die Welt noch in Ordnung". Seine Ausführungen als "dummes Gesabbel" abzutun, wird der Sache nicht gerecht und spielt lediglich der Vertuschungstaktik unserer Vereinsführung in die Karten. Ob eine Entschuldigung hilfreich und zielführend ist, bleibt natürlich fraglich. Trotzdem finde ich es richtig und wichtig, dass er die Finger tief in die Wunde legt. Seine mediale Reichweite hat durchaus Relevanz. Wir dürfen uns auf der kommenden JHV nicht wieder mit dem Reinwasch-Gelaber abspeisen lassen, das bereits durch die Presse geisterte. Der Saal muss brennen! Ich werde dabei sein und meinen Teil dazu beitragen. Auch die Vereinsspitze muss vollständig ausgetauscht werden, ein "Weiter so" darf es nicht geben.
Kösters Aufforderung an die Vereinsführung, sich zu entschuldigen, ist m.E. ein Aufruf zur Versöhnung, der aber ersteinmal Reue erfordert. Ich denke, Köster weiß, was in den Foren bzw. in Teilen der Mitgliedschaft und der Fans los ist und fürchtet einen weiteren Prozess der Selbstzerfleischung des Vereins. Ich sehe es anders als Köster. Ich will nicht sagen, dass man vollauf unversöhnlich sein sollte, aber eine Entschuldigung reicht nicht. Es muss wirklich gelernt werden und dieser Lernprozess muss zu einer strukturellen Weiterentwicklung des Vereins führen. Die strukturelle Zusammensetzung des AR muss verändert werden. Es muss Sportkompetenz in den AR. Auch einfach nur Personen auszutauschen reicht nicht. Eine Entschuldigung dagegen soll darauf hinauslaufen, weder Strukturen noch Personen zu verändern. Das reicht leider bei Weitem nicht aus, damit sich die ewig wiederkehrenden Fehler bei der Arminia zukünftig nicht weiter wiederholen.
Bei dieser Kernforderung werde ich jedenfalls bleiben.
Eine zweite Veränderung, die ich etwas weniger stark gewichten würde, ist die Entflechtung von e.V.-Präsidium und BOWL als externen Anteilseignern an der KGaA. Der e.V. muss einfach autonom bleiben. Das ist auch der allgemeine Sinn des Vereinswesens und der Grund für seine besondere rechtliche Stellung, die nicht zuletzt eine ganz erhebliche Rolle in der Sicht des Bundeskartellamts auf die Rechtmässigkeit der Sonderregelung der 50+1-Regel spielt.