ZitatAntje Niewisch-Lennartz, Vorsitzende Richterin der 10. Kammer des VG Hannover, die für das Verfahren zuständig war, sagte FAZ.NET, dass die Datei in der Zuständigkeit von Bund und Ländern liege. „Daher muss auch der Bundesrat der der Datei zu Grunde liegenden Rechtsverordnung zustimmen. Das ist nicht geschehen. Damit ist die Datei rechtswidrig.“ Ob das Zustimmungserfordernis im Gesetzgebungsverfahren nicht erkannt oder vergessen wurde, konnte das Gericht nicht klären. Die Datei „Gewalttäter Sport“ wird seit 1994 geführt.
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Auch wenn einige dort zurecht vermerkt sind, war die ganze Handhabe dieser Datei schon immer recht heikel für einen Rechtsstaat. Einfache Personalienaufnahme genügte um in der Datei zu landen, ohne das irgendetwas gemacht wurde. Insofern eine gute Sache für die (Bürger-)Rechte von Fussballfans.
Das wird auf jeden Fall jetzt interessant. Wirklich eine Frechheit, dass 14 Jahre eine Datei geführt wurde, die rechtswidrig ist.