Wie man alleine darüber seitenweise diskutieren kann ... Natürlich Bullen, im Sinne von Polizisten. Habt ihr alle was an den Ohren?
@Pragmatiker: Eben, jegliche Kritik bringt nichts. Dann kann doch die immer gleiche Leier hier auch mal abgestellt werden.
Tja, dann passt mal ordentlich auf, dass die Freunde in Grün nicht gerade in der Nähe stehen und einen Gröler identifizieren können:
§ 185 StGB - Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Und eine Tätlichkeit kann dann ja leicht entstehen, wenn Polizisten daraufhin "Maßnahmen zur Feststellung der Identität" ergreifen.