Hoffenheim: Anklageerhebung gegen 1899
Freispruch für Ibertsberger und Janker
Vorläufiger Freispruch für die Spieler - dafür Anklage gegen den Verein. So lauten die Ergebnisse einer Sitzung des DFB-Kontrollausschusses am Freitag in Frankfurt (Main). Gegen die beiden Hoffenheimer Spieler Andreas Ibertsberger und Christoph Janker wird kein Verfahren eingeleitet. Allerdings wird Anklage gegen Hoffenheim und den Dopingbeauftragten des Klubs, Peter Geigle, beim DFB-Sportgericht erhoben.
Der TSG 1899 Hoffenheim drohen bei Feststellung eines Verstoßes gegen die Anti-Doping-Richtlinien des DFB eine Geldstrafe bis zu 150 000 Euro, bei "Annahme eines schwerwiegenden Falles" kann es laut Verband sogar zur "Aberkennung von Punkten" kommen. Zudem werde der Kontrollausschuss beim DFB-Sportgericht beantragen, den Einspruch von Borussia Mönchengladbach gegen die Wertung des Spiels gegen Hoffenheim (1:1) mit den Verfahren gegen den Aufsteiger und dessen Dopingbeauftragten zu verbinden.
Ibertsberger und Janker dagegen drohen dagegen keine Strafen. Der Kontrollausschuss stellte fest, dass das Verfahren gegen die beiden Profis zunächst einzustellen sei, da ihnen laut DFB-Pressemitteilung der "Tatbestand der Weigerung bzw. Versäumnis einer Dopingkontrolle nach Aufforderung" nach dem Spiel in Mönchengladbach am 7. Februar nicht nachgewiesen werden kann. Der Österreicher und der ehemalige Junioren-Nationalspieler waren nach der Partie im Borussia-Park rund zehn Minuten zu spät zur Doping-Kontrolle erschienen.
"Da fällt mir aber eben ein Stein vom Herzen, dass die Jungs da nicht etwas ausbaden müssen", sagte Hoffenheims Mäzen Dietmar Hopp am Freitag. "Allerdings will ich das nicht weiter kommentieren, da ich in diesem Fall nur eine Randfigur bin, weil ich nicht dabei war und nur aus der Presse die Dinge mitbekommen habe. Ich habe mich deswegen bewusst rausgehalten", führte der Vereins-Mäzen weiter aus.
Als verantwortlich für die Verspätung sieht der DFB-Kontrollausschuss den Dopingbeauftragen der Kraichgauer, Peter Geigle, an. Dieser habe es versäumt, Ibertsberger und Janker unmittelbar nach Spielende über die anstehende Kontrolle zu informieren, erklärte der DFB.
Erste personelle Konsequenzen gezogen
Der Verband selbst hat bereits erste personelle Konsequenzen aus dem "Fall Hoffenheim" gezogen. So wurden der bei dem Spiel eingesetzte Doping-Kontrollarzt und sein Assistent bis zur vollständigen Klärung des Vorfalles vorläufig suspendiert. Gleichzeitig beschloss die Anti-Doping-Kommission des DFB die Einführung des so genannten "Chaperon-Systems". Im Radsport sind seit Juli 2007 Chaperons vorgesehen. Chaperon (aus dem Französischen für "Anstandsdame") bezeichnet dabei eine Begleitperson, die den zur Dopingprobe ausgewählten Athleten vom Zeitpunkt des Rennendes bis zur Betreten des Dopingkontroll-Labors überwacht.
Die DFB-Anti-Doping-Kommission "stellte übereinstimmend fest, dass die beiden Hoffenheimer Spieler Andreas Ibertsberger und Christoph Janker entgegen den eindeutigen Bestimmungen der Anti-Doping-Richtlinien nach Spielende unbeobachtet in ihre Umkleidekabine gelangen und sich dort einige Minuten ohne Aufsicht aufhalten konnten", hieß es in einer Erklärung. Diese mangelnde Kontrolle sei ein "schwerer Pflichtenverstoß" von 1899 Hoffenheim. Dem Doping-Kontrollarzt warf die Kommission ebenfalls eine "schwere Pflichtverletzung" vor, "weil er gegen die Vorschrift handelte, als er den Weg der Profis vom Spielfeld in den Kontrollraum nicht überwachte, sondern im Kontrollraum auf diese wartete".
Ebenfalls wurde eine Sondersitzung mit den Managern und Dopingbeauftragten der Klubs der Bundesliga und 2. Bundesliga sowie der DFB-Doping-Kontrollärzte beschlossen. "Trotz umfassender Schulungen der Mannschaftsärzte und der Dopingkontrollärzte nur wenige Tage vor der Begegnung am 7. Februar 2009 verlief die Dopingkontrolle beim Bundesligaspiel Borussia Mönchengladbach gegen 1899 Hoffenheim bedauerlicherweise aufgrund eines schwerwiegenden Fehlverhaltens der Hoffenheimer Verantwortlichen und nachlässiger Arbeit des beauftragten Doping-Kontrollarztes höchst mangelhaft", stellte der Kommissions-Vorsitzende Rainer Koch in einer Erklärung fest. Koch weiter: "Solche Fehler dürfen sich aus Sicht von DFB und DFL nicht mehr wiederholen."
Quelle: http://www.kicker.de