ZitatOriginal von DSConline
wo wo soll man anfangen einzugreifen???? Ein Einwurf kann auch zu einem Tor führen!
Der Fernsehbeweis sollte sich natürlich auf potentiell spielentscheidende Szenen beschränken. Sowas wie Elfmeter und vor allem Abseitstore. Wenn der Schiri 30 Meter vor dem Tor Abseits pfeift, wäre das wohl kaum ein Grund zum Eingreifen. Aber wenn der Ball drin ist - und das Spiel sowieso ohnehin unterbrochen wird - wäre das keine große Behinderung des Spielflusses. Außerdem könnte bei Tätlichkeiten etc., die hinter dem Rücken des Schiedsrichters stattfinden, eingegriffen werden. Ein bestimmter Satz an Vergehen aus dem Strafenkatalog des DFB sollte eine Ahndung nach sich ziehen, wenn's sein muß auch mit Unterbrechung des Spiels, denn in diesen Fällen würde das Spiel ja auch genauso unterbrochen, wenn der Schiedsrichter das Vergehen selbst gesehen hätte. Insofern dürfte sich der Fernsehbeweis auch ohne einen großen Einfluß auf den Spielfluß realisieren lassen.
Ciao, Toto