moinmoin,
dank des im besonderen maße von oben verschuldeten abstiegs stellt sich für mich die frage, ob der forderung 'vorstand raus' nicht tatsächlich taten folgen können...
laut satzung des VEREINES, dessen präsidium z.z. aus pilsnase schwick, diktator kentsch, mamerow, lämmchen und schormann (lebt der eigentlich noch ?) besteht, ist dieses (siehe dazu auch protokoll der letzten jhv in 2008 ) von der mitgliederversammlung zu wählen. was ja auch leider beim letzten mal für die eigentliche dauer von 3 jahren geschehen ist.
die satzung sagt aber auch aus, daß anträge für die erweiterung der tagesordnungspunkte spätestens zwei wochen vor der eigentlichen jhv per einschreiben gestellt werden müssen.
ein antrag auf satzungsänderung des VEREINES kann mit 3/4-mehrheit der anwesenden mitglieder vorgenommen werden. vielleicht wäre von unseren juristen hier mal zu (er)klären, ob z.b. der antrag auf verkürzung / aufhebung der o.g. 3-Jahresfrist möglich ist + auf diesem wege ggfs. sogar mit 3/4-mehrheit eine außerordentliche abwahl des obigen präsidiums erfolgen kann.
wohlgemerkt: das betrifft alles nur den VEREIN, Aufsichtsrat, in dem pilsnase auch sitzt, sowie die geschäftsführung der gmbh & co kgaa, bestehend aus diktator kentsch + inkompetenz-in-persona dammeier sind davon leider nicht berührt. aber es wäre der erste schritt
also zusammengefasst für unsere richter:
kann mit vorbezeichneter 3/4-mehrheit die satzung entsprechend geändert werden, sodaß eine abwahl des präsidiums an dem abend möglich wäre (sofern nicht wieder senile rentner oder parteiische notare das ganze wieder bis mitternacht verzögern...)
übrigens: in der satzung, die ich gefunden habe, steht noch, daß die jhv in der ersten hälfte des geschäftsjahres stattfinden. unterstellt dieses ist auch das kalenderjahr, dann wird's für die einberufung (3 wochen vor bekanntzugeben) langsam zeit.... - und die wird den totengräbern der arminia hoffentlich langsam knapp...