ZitatOriginal von Horst Stapen
Meine Güte, steht irgendwo in der Vereinssatzung, dass alle Kandidaten vor der Versammlung im Internet vorgestellt werden müssen? Nein! Wollen wir uns jetzt vielleicht mal über Dinge aufregen, die es wert sind?
Unabhängig davon, ob das in der Satzung steht, auf der Homepage steht derzeit:
"Im Rahmen der Jahreshauptversammlung am kommenden Montag stehen nach satzungsgemäßer Prüfung durch den Ehrenrat (§15.4 f) bisher folgende Kandidaten zur Wahl:"
Wenn nach diesem Satz die Gegenkandidaten fehlen, dann ist der Satz schlicht eine Unwahrheit und somit eine Täuschung all derer, die sich über diese Seite vielleicht informieren möchten, wer denn nun überhaupt zur Wahl steht. Gerade vor dem Hintergrund, dass durch die Medien nicht ganz deutlich wird, wer nun überhaupt gewählt werden darf, ist es besonders wichtig, dass auf der offiziellen Seite eben alle zur Wahl stehenden Personen aufgeführt werden. Besonders dann, wenn man behauptet, dass nur die auf der Seite genannten Leute überhaupt gewählt werden dürfen.
Teil der Satzung oder nicht, ich halte das für alles andere als unwichtig, da es zeigt, wie derzeit im Hintergrund gearbeitet wird und in der Vergangenheit wurde.