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Bundesgerichtshof prüft Stadionverbote für Fußballfans


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    Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt über die Regeln des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) für Stadionverbote.


    Strittig ist, wie handfest Krawallvorwürfe sein müssen, um den Ausschluss von weiteren Spielen zu rechtfertigen. Das Urteil soll am 30. Oktober verkündet werden.Nach den DFB-Regeln reicht ein Ermittlungsverfahren aus, um Fußballfans bundesweit von den Spielen auszuschließen. Erweist sich der Krawall-Verdacht als unbegründet, wird die Sperre aufgehoben. Stellt die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen dagegen "wegen Geringfügigkeit" ein, können die Vereine an dem Stadionverbot festhalten.


    Der klagende Fan des FC Bayern München war im März 2006 in Duisburg nach Auseinandersetzungen zwischen Anhängern des MSV Duisburg und des FC Bayern München vorübergehend festgenommen worden. Er wurde aber nie verurteilt und behauptet, an den ohnehin vergleichsweise milden Auseinandersetzungen nicht beteiligt gewesen zu sein.


    Gerichtliche Beweise wurden darüber nie erhoben, denn die Staatsanwaltschaft stellte ihre Ermittlungen wegen Geringfügigkeit ein. Der MSV Duisburg hielt jedoch an dem gegen den Münchner Dauerkarteninhaber verhängten bundesweiten Stadionverbot fest.


    Nach Ansicht des Bayern-Fans ist solch ein Stadionverbot "auf Verdacht" unzulässig. Zumindest sei es auf Spiele in Duisburg zu begrenzen. Im konkreten Fall ist die Sperre inzwischen abgelaufen. Mit seinem Urteil will der BGH Ende Oktober aber Rechtsklarheit für künftige Fälle schaffen.


    Quelle: web.de

    Einmal editiert, zuletzt von Tenshin ()

  • Das wird tatsächlich ein sehr wichtiges Urteil werden.


    Verhältnismäßige viele Verfahren werden nämlich, weil es für die überlastete Staatsanwaltschaft recht wenig Arbeit bedeutet, "wegen Geringfügigkeit" eingestellt, obwohl die Schuld nie zwingend bewiesen wurde. Das Stadionverbot bleibt dann bisher aber bestehen.


    Zum Verständnis ist es wichtig zu wissen, dass ein Stadionverbot nicht als Strafe konzipiert ist (Eine Strafe setzt ja bewiesene Schuld voraus), sondern als präventive Vorsichtsmaßnahme, um erst überhaupt keine Gefahr entstehen zu lassen. Dafür reicht es argumentativ dann schon aus, wenn der Verein bestimmte Hinweise auf eine mögliche Gewalttätigkeit des Fußballfans hat.

    Wenn die Wahrheit zu schwach ist, sich zu verteidigen, muss sie zum Angriff übergehen.

  • Zitat

    Dafür reicht es argumentativ dann schon aus, wenn der Verein bestimmte Hinweise auf eine mögliche Gewalttätigkeit des Fußballfans hat.


    Das hört sich so an, als könnte man ein Stadionverbot kriegen, selbst wenn man einer Straftat beschuldigt wird, diese aber nie bewiesen wurde, auch wenn es garnichts mit Fußball am Hut hat. Dann braucht ja nur ein Mitarbeiter des Vereins das mitzukriegen und dich zu kennen (und dich nicht mögen), geht dann in entsprechende Instanzen und verhängt mirnichts dirnichts ein Stadionverbot gegen dich.

  • Naja, der Bezug zum Fußball muss schon da sein. Sorry, war ungenau.

    Wenn die Wahrheit zu schwach ist, sich zu verteidigen, muss sie zum Angriff übergehen.

  • wenn ich es richtig weiß kann jeder Verein jedem ein Stadion verbot erteilen denn die Vereine haben das Haus recht ( bin mir aber nicht ganz sicher )
    ist aber so etwa wie bei dir zu hause da braucht man auch nicht jeden in die Wohnung lassen ( Haus )
    wenn der Verein sich nicht unbeliebt machen will möchte gibt er nur denen ein Stadion verbot die Randalieren oder der gleichen


    ein vorschlag von Mir in dem Block wo die Bengalischen Fackeln angezündet werden sollte man die Löschanlage aufdrehen

  • Was die Leute gegen Bengalos (wieso es dieses Verbot gibt) haben verstehe ich eh nicht.

    Niemand schafft größeres Unrecht als der, der es in Form des Rechts begeht (Platon).

  • Zitat

    Original von Neu Amin
    wenn ich es richtig weiß kann jeder Verein jedem ein Stadion verbot erteilen denn die Vereine haben das Haus recht ( bin mir aber nicht ganz sicher )


    Nein, es muss zumindest ein irgendwie begründeter Verdacht bestehen, dass von der Person in Zukunft eine Gefahr ausgehen könnte. Bewiesen werden muss es aber nicht, was nun gerichtlich geklärt wird.


    Zitat

    Original von Neu Amin
    ein vorschlag von Mir in dem Block wo die Bengalischen Fackeln angezündet werden sollte man die Löschanlage aufdrehen


    Würde der Verein das im Winter tun, würde er sich damit der hundertfachen Körperverletzung schuldig machen. :nein:

    Wenn die Wahrheit zu schwach ist, sich zu verteidigen, muss sie zum Angriff übergehen.

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  • Stadionverbote auf Verdacht sind zulässig


    Der bloße Verdacht auf Gewalttätigkeit reicht, schon darf ein Fan nicht mehr ins Fußballstadion. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden - denn der Ausschluss der Anhänger sei durch das Hausrecht gedeckt.


    Hamburg - Stadionverbote gegen Fußballfans können auch dann zulässig sein, wenn die Beteiligung an Gewalttätigkeiten nicht nachgewiesen ist. Das hat der Bundesgerichtshof am Freitag in Karlsruhe entschieden. Damit wies das Gericht die Klage eines Fans und Dauerkarteninhabers des FC Bayern München ab.



    Der Mann war nach einem Spiel beim MSV Duisburg im März 2006 mit einer Gruppe des Fanclubs "Schickeria München" in eine Randale mit Duisburgern geraten. Er bestritt jede Beteiligung, trotzdem erhielt der Bayern-Anhänger ein bundesweites Stadionverbot für gut zwei Jahre. Die Staatsanwaltschaft stellte ein Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs ein.


    Der MSV Duisburg erteilte jedem ein bundesweites Stadionverbot, gegen den seinerzeit ermittelt wurde. Dagegen hatte der Fan Klage eingereicht. Nach den Worten des BGH ist dies vom "Hausrecht" des Vereins gedeckt. Sie dürften den Zutritt zu den Stadien verweigern, wenn es für das Hausverbot sachliche Gründe gebe. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Krüger betonte, dass die Vereine im Interesse aller Zuschauer für einen störungsfreien Ablauf der Spiele zu sorgen hätten.


    Im Kern ging es bei dem Streit um die Frage, ob Stadionverbote "auf Verdacht" ein sinnvolles Mittel oder unzulässige Willkür sind. Fan-Initiativen beklagen seit Jahren, dass Stadionverbote auch dann ausgesprochen werden, wenn die Beteiligung an einer Schlägerei oder einem Rauchbombenwurf nicht erwiesen ist. Der Sicherheitsbeauftragte des DFB, Helmut Spahn, sagt dagegen: "Es muss ein Mittel geben, um gewaltbereite Gruppen vom Fußball fernzuhalten."


    Quelle: http://www.spiegel.de

    Für immer Arminia!

  • Ich finde, dass ist eine absolute Katastrophe fuer den Rechtsstaat, hier werden der oeffentliche Stigmatisierung auf Basis von reiner Willkuer Tuer und tor geoeffnet.

    EWALD, NIMM DEN ZETTEL IN DIE HAND!!! Es muss was passieren...


    My drinking team has a Rugby problem

  • Argumentativ/juristisch ist das Urteil leider absolut nachvollziehbar, da ein Stadionverbot tatsächlich als Präventivmaßnahme konzipiert ist. Für den betroffenen Fan wirkt es natürlich wie eine Strafe, gegen die man sich nicht richtig wehren kann und vor deren Verhängung man nicht mal befragt wird.


    Da die Gerichte dies Dilemma offenbar nicht lösen können, bleibt uns Fans damit weiterhin nur die Möglichkeit, die Bedingungen von Stadionverboten durch konstruktive und professionelle Fanarbeit zu verbessern.


    Die seit 2008 gültige Stadionverbotsrichtlinie ist z.B. schon eine wesentliche Verbesserung gegenüber der vorherigen Situation. Die Änderungen gehen dabei auf eine Initiative der Fanorganisationen-Vereinigung "Unsere Kurve" zurück, in der auch der ASC beteiligt und engagiert ist.

    Wenn die Wahrheit zu schwach ist, sich zu verteidigen, muss sie zum Angriff übergehen.

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  • @ Anturios


    Verstehen kann ich sowohl das Urteil, als auch die Begründung. Ich frage mich dabei allerdings die ganze Zeit zwei Dinge.



    a) Wie kann es sein, daß die Einstellung des Verfahrens als "Schuldspruch zweiter Klasse" gewertet werden darf. Ob diese nun wegen "erwiesener Unschuld" oder "Geringfügigkeit" erfolgt, wird doch allein von Staatsanwaltschaft oder der Polizei entschieden.


    Genau, wie bei der Karteiführung der Polizei fehlt es doch absolut an der Gewaltenteilung.



    b) Ab wann gehöre ich einer Gruppe eigentlich an? Reicht es schon, wenn man im gleichen Bus mit fährt, weil die noch günstige Plätze frei hatten. Oder muß ich mich nur immer zur gleichen Zeit am selben Bierstand aufhalten? Was ist denn wenn ich jemanden aus so einer Gruppe kenne und öfter mit dem im Stadion plauder?!


    Wenn man das ganze jetzt mal übertrieben weiterspint, dann kann der unschuldige Bruder eines stadtbekannten Kneipenschlägers wohl Stadionverbot dafür bekommen, wenn er sich noch ab und zu mit seinem Bruder abgibt. Gehören ja Quasi der gleichen Sippschaft an. *tz* :nein:



    Ich verstehe den Sinn des Urteils, aber für meinen Geschmackt ist das einfach eine Spur zu pauschal abgeurteilt. Das der DFB in diesem Zusammenhang von "differenziert" spricht, spottet jeder Beschreibung. Sollte ich mal auf diese Weise abgeurteilt werden, ich würde dem Fußball wohl zeitlebens beleidigt den Rücken zu kehren.

    Arminia Bielefeld - Stadion Alm
    Tradition & Identität erhalten!

  • Es war ja leider zu erwarten das sowas kommt.


    Verstehe das wer will, ich tue es nicht :nein:

    Niemand schafft größeres Unrecht als der, der es in Form des Rechts begeht (Platon).

  • In der derzeitigen Situation müssen wir leider jedem Fußball-Fan sagen: Wer ins Stadion geht, begibt sich in Lebensgefahr.
    Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG)

    Wir sind Fans und das ohne Pause - BIELEFELD - und die Alm ist unser zu Hause

  • Zitat

    Original von MonkeyMan
    In der derzeitigen Situation müssen wir leider jedem Fußball-Fan sagen: Wer ins Stadion geht, begibt sich in Lebensgefahr.
    Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG)



    Rainer made my day.

  • Zitat

    Original von Gönner
    a) Wie kann es sein, daß die Einstellung des Verfahrens als "Schuldspruch zweiter Klasse" gewertet werden darf. Ob diese nun wegen "erwiesener Unschuld" oder "Geringfügigkeit" erfolgt, wird doch allein von Staatsanwaltschaft oder der Polizei entschieden.


    Das Stadionverbot ist eben nicht an eine von einem Gericht festgestellte Schuld gekoppelt, sondern an eine Gefährdungsprognose. Naturgemäß verfügen Vereine nicht über die Möglichkeiten, Straftaten selbst aufzuklären, müssen sich daher auf Polizei/Staatsanwaltschaft verlassen.


    Bei Landfriedensbruch ist es zudem so, dass eine Feststellung individueller Täterschaft immer sehr schwer ist, da die Taten eben aus dem Schutz der Gruppe heraus unternommen werden und die Leute sich üblicherweise gegenseitig decken.


    Bleibt der Makel des nicht ausgeschlossenen Fehlverhaltens durch die Einstellung nach § 153 StPO, so ist nach wie vor eine Gefährdung nicht ausgeschlossen, was nach diesem Urteil für ein Stadionverbot reicht. Der Betroffene muss den Vorwurf entkräften können.


    Zitat

    Original von Gönner
    b) Ab wann gehöre ich einer Gruppe eigentlich an? Reicht es schon, wenn man im gleichen Bus mit fährt, weil die noch günstige Plätze frei hatten. Oder muß ich mich nur immer zur gleichen Zeit am selben Bierstand aufhalten? Was ist denn wenn ich jemanden aus so einer Gruppe kenne und öfter mit dem im Stadion plauder?!


    Das ist halt die Gradwanderung, bei dessen Meisterung die Fanprojekte etc. den Vereinen helfen müssen.

    Wenn die Wahrheit zu schwach ist, sich zu verteidigen, muss sie zum Angriff übergehen.

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