Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt über die Regeln des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) für Stadionverbote.
Strittig ist, wie handfest Krawallvorwürfe sein müssen, um den Ausschluss von weiteren Spielen zu rechtfertigen. Das Urteil soll am 30. Oktober verkündet werden.Nach den DFB-Regeln reicht ein Ermittlungsverfahren aus, um Fußballfans bundesweit von den Spielen auszuschließen. Erweist sich der Krawall-Verdacht als unbegründet, wird die Sperre aufgehoben. Stellt die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen dagegen "wegen Geringfügigkeit" ein, können die Vereine an dem Stadionverbot festhalten.
Der klagende Fan des FC Bayern München war im März 2006 in Duisburg nach Auseinandersetzungen zwischen Anhängern des MSV Duisburg und des FC Bayern München vorübergehend festgenommen worden. Er wurde aber nie verurteilt und behauptet, an den ohnehin vergleichsweise milden Auseinandersetzungen nicht beteiligt gewesen zu sein.
Gerichtliche Beweise wurden darüber nie erhoben, denn die Staatsanwaltschaft stellte ihre Ermittlungen wegen Geringfügigkeit ein. Der MSV Duisburg hielt jedoch an dem gegen den Münchner Dauerkarteninhaber verhängten bundesweiten Stadionverbot fest.
Nach Ansicht des Bayern-Fans ist solch ein Stadionverbot "auf Verdacht" unzulässig. Zumindest sei es auf Spiele in Duisburg zu begrenzen. Im konkreten Fall ist die Sperre inzwischen abgelaufen. Mit seinem Urteil will der BGH Ende Oktober aber Rechtsklarheit für künftige Fälle schaffen.
Quelle: web.de