Reicht so eine Einladung eigentlich gerade mal 3 Wochen vorher? Kennt jemand dazu entsprechenden Passus in der Satzung?
Außerordentliche Mitgliederversammlung am 5.5.
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Original von Hitchcock
Die Lizenz wird erteilt werden, wie das im April halt so üblich ist. Im Fall von Arminia unter der Bedingung von Auflagen. Eine Auflage bezüglich eines Zwanges zur Satzungsänderung des e.V. kann es aber gar nicht geben, da am Spielbetrieb ja die in die KGaA ausgelagerte Profiabteilung teilnimmt. Und dort gibt es zeitgemäße Kontrollgremien. Die in der Vergangenheit und bis zum jetztigen Tag wohl aber mit nicht-zeigtgemäßen Personen besetzt waren. Und genau DA liegt nämlich das Problem. Ja nee, is klar...: Wir Fans und Mitglieder sind schuld... .
... ausserdem hat Herr Buchberger eine Empfehlung der DFL bekommen, dass es zukünftig nur noch ein Arminia Bielefeld-Forum geben darf; ... nämlich das auf der offiziellen Homepage.
Bei Verstößen droht ein mindestens zweistelliger Punktabzug, sowie eine mindestens sechsstellige Konventionalstrafe.
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Zitat
Original von ArminenStolz
Reicht so eine Einladung eigentlich gerade mal 3 Wochen vorher? Kennt jemand dazu entsprechenden Passus in der Satzung?ZitatOriginal von Vereinssatzung
10.7 Das Präsidium soll eine außerordentliche Versammlung einberufen, wenn dieses im
Interesse des Vereins als notwendig erscheint. Eine außerordentliche Versammlung der
Mitglieder ist einzuberufen, wenn ein Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder dieses durch
eingeschriebenen Brief an die Geschäftsstelle unter der Angabe der Gründe verlangen. Die
Einberufungsfrist beträgt auch hier drei Wochen. -
Zitat
Original von ArminenStolz
Reicht so eine Einladung eigentlich gerade mal 3 Wochen vorher? Kennt jemand dazu entsprechenden Passus in der Satzung?Die Frist zur Einberufung beträgt 3 Wochen, egal ob ordentliche oder ausserordentliche Mitgliederversammlund. Nachzulesen in §10.4 und §10.7 der Satzung.
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was hat er den nun bekommen ??????
.. ausserdem hat Herr Buchberger eine Empfehlung der DFL bekommen, dass es zukünftig nur noch ein Arminia Bielefeld-Forum geben darf; ... nämlich das auf der offiziellen Homepage.
Bei Verstößen droht ein mindestens zweistelliger Punktabzug, sowie eine mindestens sechsstellige Konventionalstrafe.
eine Empfehlung oder einen Auftrag ??? da ist ein rissen unterschied bei einer Empfehlung gibt es keine Strafe
dann ein Forum kann jeder der lustig ist er öffnen !!! ob es nun angenommen wird oder nicht da muss man abwarten
ob Arminia nun nur 1 Forum eröffnen darf ??? weiß ich nicht sehe aber darin keinen Sinn zu verbieten auch 10-20 Foren zu machen -
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Aber es gab doch niemals über 1.000 Briefe an Arminia. Oder ist das Interesse des Vereins, auch anders definiert?
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Die Sache mit dem Forum wird von distro ironisch gemeint sein. Ob das allerdings so lustig ist
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Zitat
Original von Felipe
Die Sache mit dem Forum wird von distro ironisch gemeint sein. Ob das allerdings so lustig istSorry "Neu Amin", ich hatte wohl dies hier vergessen:
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Original von LatscherPohl
Nachtigall ick hör Dir trapsen. Wettet jemand dagegen, daß Arminia die Lizenz unter strengen Auflagen erhält, u.a. Transferüberschuß UND Satzungsänderung ?
Wie schon erwähnt kümmert sich die DFL nicht um unsere Vereinssatzung, da die KGaA Lizenznehmer ist. Und selbst wenn wir als e.V. Lizenznehmer wären, wären die "Empfehlungen der DFL" nicht bindend. Weil es halt nur Empfehlungen sind.ZitatOriginal von athur
Das ist aber auch nicht ganz richtig! Der Verein besitzt und kontrolliert die KGaA, ist also mit seinen Gremien durchaus auch aktiv an deren Geschicken beteiligt. Hier ist der Wegfall von §13 g der zentrale Punkt. Meiner Meinung durchaus richtig...
Trotzdem kommt es auf den e.V. im Lizenzierungsverfahren nicht an. Relevant ist nur, dass die KGaA in sich selbst aus den eigenen Strukturen heraus stabil ist. Und das ist auch derzeit schon sichergestellt.Wenn es tatsächlich auf die Eigentümer der lizenznehmenden Kapitalgesellschaften ankäme - müssten dann auch VW und Bayer als Mutterkonzerne von Wolfsburg und Leverkusen ihre Strukturen nach den Vorstellungen der DFL ausrichten?
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@ distro
ist ok nur die ( Oberen ) kommen ja auf die unmöglichste IDEN um sich zu rechtfertigen -
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Trotzdem kommt es auf den e.V. im Lizenzierungsverfahren nicht an. Relevant ist nur, dass die KGaA in sich selbst aus den eigenen Strukturen heraus stabil ist. Und das ist auch derzeit schon sichergestellt.
Wenn es tatsächlich auf die Eigentümer der lizenznehmenden Kapitalgesellschaften ankäme - müssten dann auch VW und Bayer als Mutterkonzerne von Wolfsburg und Leverkusen ihre Strukturen nach den Vorstellungen der DFL ausrichten?
Eben, auch wieder so ein Ding. Und so ein Unsinn steht auch noch auf der DSC-Homepage als Begründung für die Strukturänderung....passt aber. Denn so kann man es ja den Mitgliedern auch viel besser verkaufen...
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Original von Anturios
Trotzdem kommt es auf den e.V. im Lizenzierungsverfahren nicht an. Relevant ist nur, dass die KGaA in sich selbst aus den eigenen Strukturen heraus stabil ist. Und das ist auch derzeit schon sichergestellt.Sicherlich bekommt man die Lizenz nicht nur, wenn man die Vorschläge umsetzt, dennoch ist es ein wichtiges Zeichen an die DFL, wenn ein Verein, der sich in seiner Intransparenz verheddert hat, das Signal gibt, hier für Abhilfe zu schaffen...
ZitatWenn es tatsächlich auf die Eigentümer der lizenznehmenden Kapitalgesellschaften ankäme - müssten dann auch VW und Bayer als Mutterkonzerne von Wolfsburg und Leverkusen ihre Strukturen nach den Vorstellungen der DFL ausrichten?
Blödsinn, VW ist ebenso nicht Eigentümer, wie auch Bayer... 50+1, schon mal gehört...?
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Original von Invasion76
Eben, auch wieder so ein Ding. Und so ein Unsinn steht auch noch auf der DSC-Homepage als Begründung für die Strukturänderung....passt aber. Denn so kann man es ja den Mitgliedern auch viel besser verkaufen...
das ist es ja irgend wie die Mitglieder belügen betrügen u. verarschen man bekommt es ja hin denn die sind ja alle blöd
den kann man ja irgend was erzählen von der DFL und alle glauben es ( mit mir nicht ) -
Zitat
Blödsinn, VW ist ebenso nicht Eigentümer, wie auch Bayer... 50+1, schon mal gehört...?Das ist eben gerade bei Bayer falsch - hier gehört die GmbH 100 % der Bayer AG und NICHT mehr dem Verein: http://www.bayer04.de/B04/de/1…33-4361-800F-EECE10821A8D
Deswegen kannst Du bei Leverkusen auch nur Bayer04-Club-Kunde werden und nicht Vereinsmitglied in der Profifußballabteilung. Ein Weg, der vielleicht irgendwann auch nochmal beim DSC kommt: vom Mitglied (mit Rechten und Pflichten) zum Kunden (der nur noch bezahlen darf, ohne Stimmrecht). Wer weiß....
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Ich hab nen Problem:
Um für Donnerstag was handfestes zu haben, wollte ich die Mitteilung der DFL in Sachen Empfohlene Struktur ausdrucken.
Nur finde ich nu kein Link mehr dazu ?
Hat Google sich gegen uns verschworen? -
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Das hab ich grad gemacht
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auf die Antwort bin ich mal echt gespannt....
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Gefunden !!!
§4.9 Lizenzordnung der Deutschen Fußball LigaFür einen Verein gilt zusätzlich, dass er in seiner Satzung sicherstellt oder sich hierzu verpflichtet, dass die Mitgliederversammlung den Vorsitzenden und gegebenenfalls auch die übrigen Mitglieder des Vorstandes wählt, nachdem zuvor ein Wahlausschuss den Vorsitzenden bzw. die Mitglieder des Vorstandes vorgeschlagen hat, oder ein von der Mitgliederversammlung in seiner Mehrheit gewähltes Vereinsorgan den Vorsitzenden und auch gegebenenfalls die übrigen Mitglieder des Vorstandes bestellt.
Über diese Mindestvoraussetzungen hinaus soll die Satzung den Rahmenbedingungen für die Satzung eines Lizenzvereins (Anhang III zur LO) entsprechen.
§4.10 LO
Für eine Kapitalgesellschaft gilt zusätzlich, dass ein Recht, Mitglieder in den Aufsichtsrat
bzw. ein anderes Kontrollorgan zu entsenden („Entsenderecht“) nur dem
Mutterverein eingeräumt werden darf. Der Mutterverein soll in dem Kontrollorgan
der Kapitalgesellschaft mehrheitlich vertreten sein.Edit:
Quelle: http://www.bundesliga.de/media…zenzierungsordnung_lo.pdfAnhänge sind leider nicht mit Aufgeführt, und der genaue Wortlaut derzeit nicht frei online verfügbar
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Aus diesen Regelungen kann ich nicht entnehmen, dass man das direkte Wahlrecht der Mitglieder abzuschaffen hat.
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