Außerordentliche Mitgliederversammlung am 5.5.

  • Zitat

    Original von Neu Amin
    Schon mitbekommen ?? so ist die Stimmung in der Bevölkerung


    http://www.nw-news.de/info/vot…tion=abstimmen&abstimmen=


    "Stimmung in der Bevölkerung" ist wohl ein bisschen hochgegriffen. Es ist die Stimmung derjenigen, die die NW online besuchen und dann auch die Umfrage, die ja anscheinend im einem Arminia-Beitrag "versteckt" ist erstens finden und zweitens auch noch anklicken. Repräsentativ sind solche Online-Umfragen mit Nichten.


  • Nee Benno,


    Bigcock meint wohl, dass doch am Anfang bestimmt noch ein paar Wahlblöcke liegenbleiben, die anschließend vertrauensvoll hinter der Bühne aufbewahrt werden könnten.

  • Zitat

    Original von Bennobarkeeper
    Moinsen.


    Man hat gelernt. Da geheime Wahlen beantragt worden ist, wird es unweigerlich zu einem nachvollziehbaren und vor allem belegbarem Ergebnis kommen. Es kommt also zu einer schriftlichen, geheimen Wahl die von mehreren Personen dann ausgezählt wird und danach dann auch jederzeit belegbar sein wird.


    SWB Gruß
    Bennobarkeeper


    Da fragen die Genossen bestimmt mal bei der hamburger SPD nach, wie das geht... Also, das Wahlzettel verschwinden.


    Ich erinnere nur nochmal an das unpassende Ergebnis der letzten JHv - da wurde Harhausen nochmal weggeschickt, um es zu korrigieren. Die Jungs scheuen doch vor nichts zurück.

    Wenn ich zurückziehe, dann nur im Fallen...

  • Zitat

    Original von jögi


    "Stimmung in der Bevölkerung" ist wohl ein bisschen hochgegriffen. Es ist die Stimmung derjenigen, die die NW online besuchen und dann auch die Umfrage, die ja anscheinend im einem Arminia-Beitrag "versteckt" ist erstens finden und zweitens auch noch anklicken. Repräsentativ sind solche Online-Umfragen mit Nichten.


    Na ja, meine beiden Nichten interessieren sich aber auch nicht gerade für Fußball!

  • Zitat

    Original von distro


    Na ja, meine beiden Nichten interessieren sich aber auch nicht gerade für Fußball!


    Ich wußte doch, dass irgenein "Spaßvogel" darauf anspringt.

  • Zitat

    Original von topscorer


    Da fragen die Genossen bestimmt mal bei der hamburger SPD nach, wie das geht... Also, das Wahlzettel verschwinden.


    Ich erinnere nur nochmal an das unpassende Ergebnis der letzten JHv - da wurde Harhausen nochmal weggeschickt, um es zu korrigieren. Die Jungs scheuen doch vor nichts zurück.


    Wenn man sowieso eine Verschwörung wittert dann darf man gar keine Wahl durchführen. Denn gemauschelt werden kann immer.

    Für immer Arminia!

  • Weiß eigentlich jemand, ob es einen Livestream morgen von der Versammlung geben wird, oder ob unsere Käseblätter wieder wie letztes Jahr live berichten?

    Fußballgott!

  • Aus den F&A auf der Homepage:

    Zitat

    Was geschieht, wenn man sich am 5. Mai bei der Abstimmung über die Satzungsänderung seiner Stimme enthält?


    Stimmenthaltungen können auf zwei Wegen bei Abstimmungen bewertet werden. Entweder werden sie bei der Festlegung des Abstimmungsergebnisses unberücksichtigt gelassen. Denkbar ist auch, dass die Enthaltungen bei der Festlegung des Abstimmungsergebnisses mit berücksichtigt werden - dann haben sie die Wirkung von NEIN-Stimmen.


    Die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs lässt die Wirkung von Enthaltungen als NEIN-Stimmen nur in Fällen zu, in denen in einer Vereinssatzung diese Wirkung ausdrücklich und ohne jeden Zweifel zum Ausdruck kommt. Dies ist in der Arminia-Satzung nicht der Fall, weshalb die Enthaltungen bei Abstimmungen nicht mitgezählt werden (Beispiel: 1000 Stimmen - 200 Enthaltungen - 800 Stimmen werden berücksichtigt - 3/4-Mehrheit ab 600 Ja-Stimmen).


    Buchberger hat das auch so vertreten und sich dabei auf §32

    Zitat

    § 32
    Mitgliederversammlung; Beschlussfassung


    (1) Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.


    (2) Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss gültig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklären.


    und 33 BGB

    Zitat

    § 33
    Satzungsänderung


    (1) Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Zur Änderung des Zweckes des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich; die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen.


    (2) Beruht die Rechtsfähigkeit des Vereins auf Verleihung, so ist zu jeder Änderung der Satzung die Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich.
    berufen bzw auf Urteile, die sich auf diese beziehen.


    Kann man aber auch ganz anders sehen, denn in $25 BGB heißt es:

    Zitat

    § 25
    Verfassung


    Die Verfassung eines rechtsfähigen Vereins wird, soweit sie nicht auf den nachfolgenden Vorschriften beruht, durch die Vereinssatzung bestimmt.

    und in $40

    Zitat

    § 40
    Nachgiebige Vorschriften


    Die Vorschriften des § 26 Absatz 2 Satz 1, des § 27 Absatz 1 und 3, der §§ 28, 31a Abs. 1 Satz 2 sowie der §§ 32, 33 und 38 finden insoweit keine Anwendung als die Satzung ein anderes bestimmt. Von § 34 kann auch für die Beschlussfassung des Vorstands durch die Satzung nicht abgewichen werden.

    So sich also in der Satzung Regelungen finden sind die §32 und 33 nicht nazuwenden.


    In der Satzung heißt es unter 11.2

    Zitat

    11.2 Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen
    Stimmen - Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt -, sofern die Satzung oder zwingendes
    Gesetzesrecht nicht eine andere Mehrheit vorschreibt. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.
    Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von drei Viertel der erschienenen
    Stimmberechtigten beschlossen werden. Auf Antrag von 10% der erschienenen Mitglieder
    sind Abstimmungen geheim durchzuführen.

    Man beachte, dass im ersten Satz zwar explizit Enthaltungen als nicht zu zählen genannt werden, im zweiten aber nicht minder explizit für den Fall der Abstimmung über Satzungsänderungen eine "Mehrheit von drei Viertel der erschienenen Stimmberechtigten" gefordert wird. Die Aussage auf der Homepage ist also mindestens strittig.


    Noch mal zur Klarstellung meiner Lesart:


    - einfache Beschlussfassung: 50% + 1 Stimme, wobei 100 = gleich Menge der abgegebenen Ja oder Nein-Stimmen ist
    - Satzungsänderung: 75%, wobei 100 gleich Anzahl der erschienen stimmberechtigten Mitglieder, also inklusive aller Enthaltungen und ungültigen Stimmabgaben, ist.


    Daraus folgt für den Fall, dass die Entscheidung so knapp ausfällt, dass ihr Ausgang vom verwendeten Rechenverfahren abhängt, bei Anwendung der Methode Homepage eine gerichtliche Anfechtung mindestens so plausibel ist, dass sie zur Entscheidung angenommen werden wird. Angesichts des knappen Zeitrahmens einerseits, des zeitlichen Spielraums durch Fristen und Bearbeitungszeiten bei Gericht andererseits, zeichnet sich hier also ein mögliches Instrument ab mit dem die Gegner der Satzungsänderung deren Wirksam-werden zur ordentlichen JHV möglicherweise trotz scheinbarer Abstimmungsniederlage verhindern können - und das ganz unabhängig davon, wie die Sache vor Gericht irgendwann dann entschieden wird.


    Nicht, dass das hier noch langweilig wird...


    Wenn man einen Geldsack nicht öffnen kann, dann ist er auch nur ein Klotz am Bein.



    [Blockierte Grafik: http://i.imgur.com/OcHaW.png]


    Barbarus hic ego sum, quia non intellegor ulli.

  • Grundsaetzlich bin ich der Meinung, dass man eine demokratische Entscheidung, wenn sie gefallen ist, erstmal so akzeptieren muss. EGAL ob PRO oder KONTRA Satzungsaenderung.


    Sollte man aber Ende Mai/ Anfang Juni feststellen, dass uns nur wieder alter Wein in neuen Schlaeuchen eingeschenkt werden soll, bin ich der Meinung, dass man diese Notoption definitiv ziehen sollte. Natuerlich vorrausgesetzt, dass enthaltungen nicht beruecksichtigt wurden.

    EWALD, NIMM DEN ZETTEL IN DIE HAND!!! Es muss was passieren...


    My drinking team has a Rugby problem

  • Weiß eigentlich jemand wie viele Leute kommen wollen? Das letzte Mal hatten wir ja schon über 2000 Mitglieder. Ich gehe davon aus, dass diese Zahl locker geknackt wird?!

    Danke Stefan Krämer :arminia:

  • Zitat

    Original von Buschtrommler
    Grundsaetzlich bin ich der Meinung, dass man eine demokratische Entscheidung, wenn sie gefallen ist, erstmal so akzeptieren muss. EGAL ob PRO oder KONTRA Satzungsaenderung.


    Sollte man aber Ende Mai/ Anfang Juni feststellen, dass uns nur wieder alter Wein in neuen Schlaeuchen eingeschenkt werden soll, bin ich der Meinung, dass man diese Notoption definitiv ziehen sollte. Natuerlich vorrausgesetzt, dass enthaltungen nicht beruecksichtigt wurden.


    Da müssen dann wahrscheinlich Fristen berücksichtigt werden usw.. Außerdem hat hier ein Forummitglied ein BGH-Urteil zitiert, welches wohl vom Tenor für die Rechtsauffassung des Vereins sprechen würde. Wer das Anfechten will, sollte vorher seine Kriegskasse füllen. So ein Marsch durch die Instanzen, kann ganz schnell hohe fünfstellige Beträge fressen!

    - Die Gelehrten sind meist gehässig, wenn sie Widerlegen; einen Irrenden sehen sie gleich als ihren Todfeind an.

    - Eigentlich weiß man nur, wenn man wenig weiß;mit dem Wissen wächst der Zweifel.

    Goethe: (Maximen und Reflexionen)

  • Hallo,


    bin Arminia Fan seit 1977 und mache mir – wie alle hier – ernste Sorgen um unseren DSC.


    Morgen werde ich auf der JHV anwesend sein und für die Satzungsänderung stimmen. Aus meiner Sicht gibt es in der jetzigen Situation keine Alternative dazu. Die Rettungschancen wären bei einer Ablehnung gleich null.
    Es wurde in den vergangenen Wochen bis zum Erbrechen über das Für und Wider der neuen Satzung diskutiert. Alle Argumente sind genannt.
    Nicht verstehen kann ich diejenigen, die diese Abstimmung als Abrechnung mit den „Vereinsoberen“ nutzen wollen und mit NEIN stimmen wollen und sogar eine Insolvenz in Kauf nehmen, weil nur so ein „Neuanfang“ (für mich neben „Transparenz“ das Unwort des Jahres) möglich ist.
    Eine Insolvenz mit dem Fall ins Bodenlose, egal ob Regional- NRW- oder Kreisliga würde den Verein um 10-15 Jahre zurückwerfen (wenn er sich jemals davon erholen würde). Was würde aus den Arminis, dem ASC, den Fanclubs. usw. in unterklassigen Ligen. Viele Fans würden sich abwenden und den Gang ins tiefste Amateuerlager nicht (nochmal) mitmachen. Ganze Fangenerationen würden verloren gehen (siehe die sieben Jahre Oberliga Anfang der Neunziger, von denen wir uns bis heute noch nicht vollständig erholt haben).
    Das ist kein Neuanfang sondern eine Beerdigung. Deshalb müssen wir alles tun, um die Lizenz für die 2. Liga zu bekommen. Falls es jemand nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann mit ja zu stimmen, sollte er morgen gar nicht hingehen oder sich der Stimme enthalten.
    Bei Zustimmung zur Satzungsänderung besteht auch zumindest eine kleine Chance, dass die „Wirtschaft“ doch noch einspringt, falls die Stadt keine Geld für Arminia gibt.
    Sollte die Zustimmung verweigert werden, hilft uns niemand mehr...

  • @ Walter K


    Volle Zustimmung.


    Sehr gut.


    Besser kann man es kaum schreiben. :arminia:



    Irgendwann muss es doch auch der Letzte begreifen.


    Erst Arminia retten und dann über Personal diskutieren. Weil WIR für eine andere Reihenfolge leider KEINE Zeit mehr haben.

    Einmal editiert, zuletzt von arminius71 ()

  • Rasengrün:


    Die Regelung in der Satzung, die Du zitiert hast, zur Mehrheit bei einer Satzungsänderung ist m.E. ganz klar: 3/4 der Erschienen. Das bedeutet: Enthaltung = Nein Darüber kann man kaum diskutieren, auch die BGH Entscheidung geht ja vom Vorrang der Satzungsregelung aus.

    Italien- wir kommen!

    Einmal editiert, zuletzt von siese ()

  • Timmermann ist raus aus der "Neue-Gesichter-Nummer".


    Sinngemäß aus der NW von heute: Er möchte nicht als Gallionsfigur herhalten!

  • Zitat

    Original von siese
    Rasengrün:


    Die Regelung in der Satzung, die Du zitiert hast, zur Mehrheit bei einer Satzungsänderung ist m.E. ganz klar: 3/4 der Erschienen. Das bedeutet: Enthaltung = Nein Darüber kann man kaum diskutieren, auch die BGH Entscheidung geht ja vom Vorrang der Satzungsregelung aus.


    Ich hatte gestern abend Gelegenheit, die Abstimmungsproblematik mit einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt zu besprechen.
    Der hält die Ansicht von Buchberger für bedenklich. Er meint:


    Klare Satzungsregelung geht allgemeinem BGB vor; danach für eine Satzungsänderung erforderlich 75 % der bei der Abstimmung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.


    Also 1000 da, 750 Ja-Stimmen erforderlich. Die Herrschaften, die ihre fachliche Qualifikation ja nach dem gestrigen Bericht voll unter Beweis gestellt haben, sollten das mal genauer überprüfen, sonst geht wieder mal ne Sache in die Hose - diesmal aber volle Lotte.


    Edith meint: Zur Klarstellung: Enthaltungen wirken wie Nein-Stimmen.

    Einmal editiert, zuletzt von Wertago ()

  • Zitat

    Original von distro
    Timmermann ist raus aus der "Neue-Gesichter-Nummer".


    Sinngemäß aus der NW von heute: Er möchte nicht als Gallionsfigur herhalten!


    Und man wundert sich an der Uni das es keinen Plan B gibt...tja, nicht nur da...das schafft man auch ohne Studium ;)

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