ZitatOriginal von Anturios
Beide Bewertungen sind plausibel, aber Buchberger ist in dem was er tut anscheinend ziemlich gut (die Ziele seines Mandanten wahren und dabei rechtlich soweit zu biegen, wie möglich - und das meine ich losgelöst von Arminia durchaus anerkennend) und hat sich entsprechend für die Alternative entschieden, die das Durchkommen der Satzungsänderung wahrscheinlicher macht.
Ich hatte gestern abend Gelegenheit, die Abstimmungsproblematik mit einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt zu besprechen.
Der hält die Ansicht von Buchberger für bedenklich. Er meint:
Klare Satzungsregelung geht allgemeinem BGB vor; danach für eine Satzungsänderung erforderlich 75 % der bei der Abstimmung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
Also 1000 da, 750 Ja-Stimmen erforderlich. Die Herrschaften, die ihre fachliche Qualifikation ja nach dem gestrigen Bericht voll unter Beweis gestellt haben, sollten das mal genauer überprüfen, sonst geht wieder mal ne Sache in die Hose - diesmal aber volle Lotte.
Zur Klarstellung: Enthaltungen wirken wie Nein-Stimmen. Alles andere macht eine Satzungsänderung nichtig, zumindest anfechtbar, sollte es auf die Enthaltungen ankommen.