Das ist nicht nur deutlich später, das ist ein klarer Satzungsverstoß.
Zitat10.4: Die Mitgliederversammlung muss mindestens einmal jährlich in der ersten Hälfte des
Geschäftsjahres einberufen werden. Sie wird einberufen durch den Präsidenten drei Wochen
vor dem festgesetzten Termin durch Mitteilung von Ort, Datum und Tagesordnung in der
Vereinszeitung und Aushang in der Geschäftsstelle. Das Datum und eine vorläufige
Tagesordnung wird den Mitgliedern zwei Monate zuvor zur Kenntnis gebracht.
Jau, so wird Vertrauen geschaffen... Da wird erstmal die Satzung mit höchster Dringlichkeit geändert, nur um sie dann gleich mal gepflegt zu ignorieren. Immer noch nichts gelernt.