ZitatOriginal von BlueManGroup
Welchen Posten übernimmt er denn dann nach seinem Rücktritt?
Vielleicht wieder den eines Kneipenbesitzers??
?? Welchen Posten hat Frau Käßmann denn nach ihrem Rücktritt übernommen ???
Am 20. Februar 2010 gegen 23 Uhr fuhr Käßmann in Hannover mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,54 ‰ bei Rot über eine Ampelkreuzung und wurde von der Polizei angehalten. In den Medien wurde diese Straftat ab 23. Februar bundesweit thematisiert. Der Rat der EKD sprach Käßmann einstimmig sein Vertrauen aus und sicherte ihr seinen vollen Rückhalt zu, falls sie sich für den Verbleib im Amt entscheide.[12] Einige innerkirchliche Gegner, die schon ihre Wahl abgelehnt hatten, warnten vor negativen Folgen ihres Verbleibens.[13] Nachdem Käßmann ihren „schlimmen Fehler“, den sie „gefährlich und unverantwortlich“ nannte, am 23. Februar „zutiefst bedauert“ hatte,[14] trat sie am Folgetag von Bischofsamt und Ratsvorsitz zurück: Ihr Fehler habe ihre Führungsämter beschädigt, und sie könne diese künftig nicht mit der notwendigen Autorität ausüben. Sie wolle in der ihr eigenen Geradlinigkeit frei bleiben. Sie bleibe Pastorin der Hannoverschen Landeskirche.[2] Sie wiederholte einen Satz, den sie im November 2009 bei der Trauerandacht für Robert Enke gesagt hatte: „Du kannst nie tiefer fallen als in Gottes Hand.“[15]
Der Rücktritt wurde in den Medien teils als folgerichtig oder vorbildlich begrüßt, teils als unnötig bedauert. Käßmann wurde Ende März 2010 durch Strafbefehl wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr (§ 316 Abs. 2 StGB) zu 30 Tagessätzen Geldstrafe mit Entziehung der Fahrerlaubnis und einer Sperre von noch neun Monaten für ihre Wiedererteilung verurteilt; sie verzichtete auf Rechtsmittel.[16]
Den Ratsvorsitz übernahm kommissarisch ihr bisheriger Stellvertreter Nikolaus Schneider; mit der vorläufigen Leitung der Hannoverschen Landeskirche wurde der zum Bischofsvikar gewählte Lüneburger Landessuperintendent Hans-Hermann Jantzen beauftragt.[17]
Finde schon das die Taten des Herrn S. (Strafbefehl in Höhe von 60 Tagessätzen wegen Körperverletzung, Betruges und Beleidigung) um einiges schwerwiegender sind.
Die Krönung ist dann diese Äußerung des Oberstaatsanwaltes:
Ihm werde zur Last gelegt, eine Person "ohne rechtfertigenden Grund" geschlagen und danach beschimpft zu haben.
Wenn Du meinst das so etwas ja alles völlig harmlos und entschuldbar ist...
Sorry, aber der Mann muß schnellstmöglich wegen vereinsschädigenden Verhaltens entlassen werden (und zwar fristlos!) "!