ZitatOriginal von almöi
Stoppa, Du gehst ab wie der Großinquisitor. Lass doch die Justiz einfach ihre Arbeit machen. Und übrigens zum Nachlesen: Gestern hat "Siese" zu dem Thema Vorbestraft oder nicht hier einen ziemlich großen Exkurs geschrieben. Dem sollten wir glauben, wenn er schreibt, dass man erst ab 90 Tagessätzen als vorbestraft gilt. Der versteht doch was von der Materie.
Im übrigen wird unser GF ohnehin nicht zu halten sein. Da würde ich mit LK eine Wette eingehen. Die Sache hat jetzt schon eine viel zu große Dynamik entwickelt.
Vielleicht klärt sich ja morgen, ob der Fall rechtskräftig ist, oder RS tatsächlich, wie in der WB geschrieben Widerspruch eingelegt hat. Dann sind wir schlauer und brauchen nicht weiter herum zu spekulieren.
Man möge mir 50 jährigem Opa verzeihen das ich mich aus Interesse etwas im Internet umgeschaut habe. Sieses Ausführungen in allen Ehren, aber hast Du meinen Text überhaupt gelesen??
Hallo?? Das mit den 90 Tagessätzen bezieht sich auf ein polizeiliches Führungszeugnis und hat nix mit Vorstrafen zu tun. Kein Gericht guckt ins p.-führungszeugnis sondern immer ins Bundeszentralregister. Und eben dort landen alle anerkannten Strafbefehle. Und damit ist man im juristischen Sinne vorbestraft.
Vielleicht kann der Gelehrte Siese mich alten Mann ja belehren!!