ZitatAlles anzeigenOriginal von Hitchcock
Auch wenn er einen unbefristeten Vertrag hat: Im Vertrag wird eine Kündigungsfrist stehen. Einen Grund zumindest für eine betriebsbedingte Kündigung sollte sich bei Arminia immer finden lassen. Um die zu vermeiden kann man einen Auflösungsvertrag machen. Ich denke, dass die Abfindungssumme sich in Grenzen halten wird, wenn er bei Arminia ein übliches Geschäftsführergehalt erhält.
Ich sehe darum nach wie vor die folgenden möglichen Gründe, warum man in Sachen Schnitzmeier noch nicht gehandelt hat:
1)
Der Aufsichtsrat ist nicht handlungsfähig, weil ihm 2 Mitglieder aus dem VR fehlen
2)
Man ist abhängig von Schnitzmeiers Insider-Wissen, da er sich in den letzten 14 Monaten eine Unabkömmlichkeit erarbeitet hat.
3)
Ein Großteil des Aufsichtsrates hält weiter zu ihm.
1.Ich finde in der Satzung keine Hinweise , welche Auskunft über die Beschlußfähigkeit des AR gibt. Weiß das jemand besser?
2.Unwahrscheinlich. Natürlich ist man erst mal von seinem Wissen abhängig. Aber ein Finanzfachmann wird sich sicher einarbeiten können und eine geordnete Übergabe sollte, trotz Entlassung, doch möglich sein. Allerdings problematisch so schnell jemanden zu finden, der den Job macht.
3.Nein, nach den jüngsten Veröffentlichungen kann ich mir das nicht mehr vorstellen.
4. Die Bedingungen(=Gespräche mit Schnitzmeier) und Gründe der Trennung samt Finanzierung/Abfindung werden sondiert. Baldige Entlassung folgt, morgen oder Anfang der nächsten Woche ?