ZitatOriginal von Horst Stapen
ERstens ist das keine Nachwahl, sondern eine Neuwahl. Zweitens: Ja, so sehe ich das auch. Wobei Herr Bosse nicht dauerhaft im Präsidium verbleiben kann, weil das Höchstalter dort bekanntlich noch niedriger liegt.
hmm, aber es heisst doch ausschliesslich
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In das Präsidium kann durch den Verwaltungsrat bestellt werden, wer das 68. Lebensjahr noch nicht vollendet hat...
von einer Altersgrenze den nachrückenden Ehrenratsvorsitzenden betreffend steht da nix. Und selbst wenn, es gibt ja noch den Passus
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Der Ehrenrat ist bevollmächtigt, im Einzelfall Ausnahmen dieser Regelung zuzulassen, sofern dies für das Vereinswohl unerlässlich erscheint.
der sich wohl auf die hauptamtliche Tätigkeit eines Präsidiummitglieds beziehen soll, aber ganz dediziert ist das in der Satzung nicht dargestellt.
Aber letztendlich sagt die Satzung gar nix zur Verweildauer des ER-Vorsitzenden im Präsidium aus, ausser dass es innerhalb von 6 Wochen "nachbestellt" werden soll. Zumindest steht es so in der "noch" gültigen Version.