ZitatOriginal von almöi
... Die alten Politiker und deren ergebene Speichellecker müssen endlich weg, damit man diesen Verein wieder lieben kann und keine Pickel mehr bekommt.
Ja. Und gehen sie nicht freiwillig, so sollte der VR Gewalt anwenden, sprich Brinkmann und seine Speichellecker absetzen.
Wenn dagegen aus Brinkmann-Kreisen lamentiert wird, dazu sei der VR nicht befugt, so ist das mehr als nur zweifelhaft; der auch für Vereinsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs nimmt an, dass - mangels konkreter Satzungsregelung - das satzungsgemäß für die Bestellung des Vorstandes zuständige Gremium - also bei uns der VR - diesen auch wieder abberufen kann und darf (II ZR 144/90 vom 21.01.1991). Eine andere Interpretation der Entscheidung wird wohl nicht möglich sein.
Alex, lass´Dir nicht an den Karren pissen; die können Dich nur absetzen, wenn die Voraussetzungen des § 16 Nr. 2 vorliegen; da das offensichtlich nicht der Fall ist, wäre die Drohung mit einer dir negativen Tatsache zur Erreichung Deines Rücktritts als versuchte Nötigung strafbar; die Zweck-Mittel-Relation wird durch die Vorgaben der Satzung, eben § 16 Abs. 2, bestimmt, die ein solches Vorgehen nicht rechtfertigen. Bei Obermann mag es geklappt haben, aber Du bist stärker.