Die Gremien - Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Ehrenrat

  • Zitat

    Original von Horst Stapen


    ERstens ist das keine Nachwahl, sondern eine Neuwahl. Zweitens: Ja, so sehe ich das auch. Wobei Herr Bosse nicht dauerhaft im Präsidium verbleiben kann, weil das Höchstalter dort bekanntlich noch niedriger liegt.


    hmm, aber es heisst doch ausschliesslich

    Zitat


    In das Präsidium kann durch den Verwaltungsrat bestellt werden, wer das 68. Lebensjahr noch nicht vollendet hat...


    von einer Altersgrenze den nachrückenden Ehrenratsvorsitzenden betreffend steht da nix. Und selbst wenn, es gibt ja noch den Passus

    Zitat


    Der Ehrenrat ist bevollmächtigt, im Einzelfall Ausnahmen dieser Regelung zuzulassen, sofern dies für das Vereinswohl unerlässlich erscheint.


    der sich wohl auf die hauptamtliche Tätigkeit eines Präsidiummitglieds beziehen soll, aber ganz dediziert ist das in der Satzung nicht dargestellt.


    Aber letztendlich sagt die Satzung gar nix zur Verweildauer des ER-Vorsitzenden im Präsidium aus, ausser dass es innerhalb von 6 Wochen "nachbestellt" werden soll. Zumindest steht es so in der "noch" gültigen Version.

    Faulheit ist Dummheit des Körpers und Dummheit die Faulheit des Geistes.

    2 Mal editiert, zuletzt von ailenedigaeth ()


  • Da gebe ich dir recht. Wenn er sich bestätigen sollte, muss das irgendwelche Folgen haben. Welche, dazu kann und möchte ich nichts sagen, denn dazu bräuchte man mehr Infos, was da jetzt genau vorgefallen ist. Aber da es ja zuletzt des öfteren fehlerbehaftete Meldungen aus den regionalen Medien gab, bin ich da eher vorsichtig.


    Ob der ER mit einer Rücktrittsforderung richtig gehandelt hat, wenn es so war, wie das WB schreibt, mag ich nicht beurteilen, weil ich zuwenig Vereinsmensch bin, dieses "Vergehen" einzuordnen.

  • Moinsen.


    Wenn das Präsidium zurücktreten sollte, würde gemäß Satzung der Ehrenratsvorsitzende so lange ins Präsidium gehen bis in unserem Falle der Verwaltungsrat ein neues Präsidium berufen würde. Diese alte Passus bzgl. bis innerhalb von 6 Wochen eine neue Wahl stattgefunden hat ist so nicht richtig, den Passus hatte man nicht angepasst bei der Satzungsänderung im Jahr 2009 was wiederum zeigt, wie wichtig es ist endlich im Jahr 2012 eine vollständig überarbeitete Satzung zu bekommen, die dann auch über einen längeren Zeitraum hinaus seinen Bestand hat.


    Die Satzungs- und Strukturkommission hat hier ja den Auftrag erhalten, dieses umzusetzen.


    Wenn heute Abend darüber abgestimmt würde, dass das Präsidium durch die Mitglieder gewählt werden soll, dann ändert sich so lange erst mal nichts, bis diese neue Satzung dann beim Vereinsregister eingetragen ist. Mit anderen Worten, der Verwaltungsrat kann Satzungsgemäß das Präsidium bestimmen, da die neue Satzung noch nicht rechtskräftig eingetragen worden ist. Allerdings sollte der Verwaltungsrat hier sehr feinfühlig mit umgehen, denn wenn es so kommen sollte, dass die Mitglieder diesem Satzungsänderungsantrag mehrheitlich zustimmen würde und der Verwaltungsrat beruft dann trotzdem, obwohl es ein gewähltes Gremium der Mitglieder darstellt, so könnte dieses wieder zu Unmut und Unruhe führen.


    SWB Gruß
    Benno

    Behandel jeden so, wie Du selbst behandelt werden möchtest.

  • Aber der arme Ulf Bosse kann doch nicht bis zur nächsten JHV den Laden alleine schmeißen! Wenn das Präsidium zurücktritt, muss der Verwaltungsrat sofort handeln!

    Noch 102 Punkte!



    Die Philosophen haben die Verhältnisse nur verschieden interpretiert. Es kommt aber darauf an, sie zu ändern.


  • Zitat

    Original von Bennobarkeeper


    Wenn heute Abend darüber abgestimmt würde, dass das Präsidium durch die Mitglieder gewählt werden soll, dann ändert sich so lange erst mal nichts, bis diese neue Satzung dann beim Vereinsregister eingetragen ist.
    SWB Gruß
    Benno


    Ich dachte, die neue Satzung würde immer erst/schon auf der nächsten JHV (die dann wahrscheinlich irgendeinen Dienstag in der Hauptferienzeit in der Mittagszeit terminiert wird???) gelten. Die Eintragung ins Vereinregister kann ja dank der hervorragenden juristischen Unterstützung durch Herrn Schickhardt sicherlich bis zur nächsten Sitzung des VRs durchgeführt werden....

    Faulheit ist Dummheit des Körpers und Dummheit die Faulheit des Geistes.

    2 Mal editiert, zuletzt von ailenedigaeth ()

  • Zitat

    Original von ailenedigaeth


    Ich dachte, die neue Satzung würde immer erst/schon auf der nächsten JHV (die dann wahrscheinlich irgendeinen Dienstag in der Hauptferienzeit in der Mittagszeit terminiert wird???) gelten. Die Eintragung ins Vereinregister kann ja dank der hervorragenden juristischen Unterstützung durch Herrn Schickhardt sicherlich bis zur nächsten Sitzung des VRs durchgeführt werden....


    Moinsen.


    Sorry das ist doch völliger Blödsinn den Du hier ablässt. Man kann aber auch hinter jeder Hausecke vermuten, das da ein Räuber steht der mir eins über die Rübe geben möchte.


    Fakt ist doch dass die Satzung erst Bestand hat wenn diese eingetragen worden ist. Ich glaube kaum das Herr Schickhardt irgendeinen Einfluss darauf hat wann diese Satzungsänderung eingetragen wird und wann nicht. Es ist ja auch durchaus möglich, das sich im Anschluss der JHV der Verwaltzungsrat umgehend konzipiert und dann beruft, also ist Dein Argument wohl ein wenig sehr weit hergeholt.


    SWB Gruß
    Benno

    Behandel jeden so, wie Du selbst behandelt werden möchtest.

  • Zitat

    Original von ailenedigaeth
    Ist es korrekt, dass heute abend über den Antrag abgestimmt werden könnte, die Satzungsänderung des letzten Jahres wieder zurückzunehmen?


    Wenn ein entsprechender Antrag auf Satzungsänderung fristgerecht eingereicht wurde, wäre dies möglich. Davon ist mir bisher allerdings nichts bekannt und in der Satzungskommission war Konsens, die Rückänderung erst im Rahmen einer grundsätzlichen Überarbeitung der Satzung im nächsten Jahr zur Abstimmung zu bringen.


    Und ansonsten: Wenn das gesamte Präsidium heute zurücktritt, könnte eine Satzungsänderung auch gar nicht eingetragen werden. Der Verein wird nämlich nach § 12.2 der Satzung von zwei Präsidiumsmitgliedern gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Der Ehrenratsvorsitzende als alleiniges kommisarisches Präsidiumsmitglied ist damit im Endeffekt handlungsunfähig, bis der Verwaltungsrat ein neues Präsidium bestellt hat.

    Wenn die Wahrheit zu schwach ist, sich zu verteidigen, muss sie zum Angriff übergehen.

  • Im WB stand Heute was von Block Abstimmung wer hat den Artikel ??


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    das war nicht gut von Allex sollte es so sein
    durch Rückdatierung des Termins einen weiteren Kandidaten auf die Liste zu setzen. Dies soll dann nach WESTFALEN-BLATT-Information der Grund für die Rücktrittsaufforderung durch den Ehrenrat gewesen sein.

    Einmal editiert, zuletzt von Neu Amin ()

  • Countdown läuft, nur noch fünf Stunden bis zur JHV. Der Wettbewerb um die schönste VT geht in die entscheidende Phase.


    Leider muss man angesichts der Ereignisse der letzten Jahre sagen, dass nur wenige Szenarien als völlig ausgeschlossen bezeichnet werden können, andererseits verleiht genau das diesem Wettbewerb seinen Reiz. Aidingens liegt bisher vorn, mit einer sehr kreativen eingesprungenen doppelten Satzungsschraube. Wer geht als nächster aufs dünne Brett um die Jury zu beeindrucken mit nie gesehenen Verfaltungen der logischen Kontinuität? Auf geht's, Arminen! Kämpfen und siegen!


    Wenn man einen Geldsack nicht öffnen kann, dann ist er auch nur ein Klotz am Bein.



    [Blockierte Grafik: http://i.imgur.com/OcHaW.png]


    Barbarus hic ego sum, quia non intellegor ulli.

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  • Zitat

    Original von Bennobarkeeper
    Moinsen.


    Sorry das ist doch völliger Blödsinn den Du hier ablässt.


    Vielen Dank für die Blumen. Dummerweise hab ich mit meinem Blödsinn in letzter Zeit das ein oder andere Mal recht gehabt....



    Zitat

    Original von Bennobarkeeper
    Fakt ist doch dass die Satzung erst Bestand hat wenn diese eingetragen worden ist. Ich glaube kaum das Herr Schickhardt irgendeinen Einfluss darauf hat wann diese Satzungsänderung eingetragen wird und wann nicht. Es ist ja auch durchaus möglich, das sich im Anschluss der JHV der Verwaltzungsrat umgehend konzipiert und dann beruft, also ist Dein Argument wohl ein wenig sehr weit hergeholt.


    SWB Gruß
    Benno


    Grundsätzlich sehe ich bei Herrn Schickhardt (scheinbar im Gegensatz zu Dir, kennst Du den näher?) die Fähigkeit, den DSC beim zügigen Eintrag der neuen Satzung erfolgreich zu unterstützen.
    Der VR kann aber auch direkt heute nacht kein neues Präsidium bestellen, da nach geltender Rechtsauffassung des Noch-Präsidiums einer schriftlichen Bewerbung neuer Präsidiumskandidaten bedurft. Und soweit mir bekannt ist, hat sich niemand vor 14 Tagen per Einschreiben für eben einen solchen Posten beworben.



    Zitat

    Original von Anturios
    Wenn ein entsprechender Antrag auf Satzungsänderung fristgerecht eingereicht wurde, wäre dies möglich. Davon ist mir bisher allerdings nichts bekannt und in der Satzungskommission war Konsens, die Rückänderung erst im Rahmen einer grundsätzlichen Überarbeitung der Satzung im nächsten Jahr zur Abstimmung zu bringen.


    hmm, die Satzung sagt dazu Folgendes:

    Zitat


    Alle anderen nicht fristgerechten Sachanträge können nur mit Zustimmung von drei Viertel der Mitgliederversammlung auf die Tagesordnung gesetzt werden; eine Beschlussfassung ist nur dann zulässig, wenn nach der Diskussion drei Viertel der Mitglieder einem Antrag auf Beschlussfassung zustimmen.


    und dazu, wie ernst die Satzungskommission vereinsintern wirklich genommen wird, möchte ich mich hier nicht weiter auslassen...



    Zitat

    Original von Anturios
    Und ansonsten: Wenn das gesamte Präsidium heute zurücktritt, könnte eine Satzungsänderung auch gar nicht eingetragen werden. Der Verein wird nämlich nach § 12.2 der Satzung von zwei Präsidiumsmitgliedern gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Der Ehrenratsvorsitzende als alleiniges kommisarisches Präsidiumsmitglied ist damit im Endeffekt handlungsunfähig, bis der Verwaltungsrat ein neues Präsidium bestellt hat.


    Wer spricht denn vom kompletten Rücktritt, es reicht ja, wenn einer (oder zwei) bleiben, die dann zusammen mit Bosse das Übergangspräsidium (an was erinnert mich dieser Begriff bloss???) bilden.

    Faulheit ist Dummheit des Körpers und Dummheit die Faulheit des Geistes.

  • Zitat

    Original von Rasengrün
    Countdown läuft, nur noch fünf Stunden bis zur JHV. Der Wettbewerb um die schönste VT geht in die entscheidende Phase.


    Leider muss man angesichts der Ereignisse der letzten Jahre sagen, dass nur wenige Szenarien als völlig ausgeschlossen bezeichnet werden können, andererseits verleiht genau das diesem Wettbewerb seinen Reiz. Aidingens liegt bisher vorn, mit einer sehr kreativen eingesprungenen doppelten Satzungsschraube. Wer geht als nächster aufs dünne Brett um die Jury zu beeindrucken mit nie gesehenen Verfaltungen der logischen Kontinuität? Auf geht's, Arminen! Kämpfen und siegen!


    Lieber Urans Regen,


    es heisst AILENEDIGAETH.
    Was hast Du denn so in Petto? Dieser Wettbewerb ist Dir doch auch nicht so fremd....


    Aber wenn mir sogar sowohl KAs als auch Vertreter der "alten Garde" attestieren, falsch zu liegen, muss ich ja eigentlich recht haben.... :baeh:

    Faulheit ist Dummheit des Körpers und Dummheit die Faulheit des Geistes.

    Einmal editiert, zuletzt von ailenedigaeth ()

  • ganz falsch, oben in der Tribüne auf der Herrentoilette für die alten
    Logen....

    Faulheit ist Dummheit des Körpers und Dummheit die Faulheit des Geistes.

  • Auf der HP steht in der SchücoArena (Westtribüne). Nichts vom Raum, ich gehe auch davon aus, dass wir auf der Westtribüne sitzen, quasi JHV Open Air. Bei dem Wetter doch ganz nett...

    Adler gehören in ihren Horst und nicht auf den Fussballplatz

  • Zitat

    Original von ailenedigaeth


    hmm, die Satzung sagt dazu Folgendes:


    Für Satzungsänderungen gilt dies nicht. Wesentliche Fragestellungen dürfen auf einer Mitgliederversammlung nach herrschender Rechtsprechung nur geregelt werden, wenn die Mitglieder vorab darüber informiert wurden. Andernfalls würden die Mitglieder, welche zu der Mitgliederversammlung nicht gekommen sind, weil ihnen diese wesentlichen Themen nicht bekannt waren, in ihren Rechten verletzt.

    Wenn die Wahrheit zu schwach ist, sich zu verteidigen, muss sie zum Angriff übergehen.

  • Anturios


    zwei kurze Begrifflichkeitsnachfragen:


    "wesentliche Fragestellungen": also sowas wie die Wahl einer Person, die im Vorfeld nicht als Kandidat aufgeführt wurde?


    "herrschende Rechtssprechung": ist das dasselbe wie die bei Arminia vorherrschende und damit gültige Rechtssprechung?

    Faulheit ist Dummheit des Körpers und Dummheit die Faulheit des Geistes.


  • Lieber Alienmegadeath,


    ich sage doch gar nicht, dass so etwas nicht absolut noch im Bereich des Vorstellbaren liegt. Wir haben in den letzten Jahren eine Menge Dinge erlebt, die man zuvor als unvorstellbar betrachtet hätte, warum sollte ich noch irgendetwas ausschließen? Gerade weil es mir nicht fremd ist, dass man zu den erstaunlichsten Folgerungen getragen werden kann, wenn man sich zu hoher Dosen Arminits aussetzt, kann ich solche verwinkelten Ideen wie die deinige durchaus wertschätzen. Aus einer ästhetischen Perspektive. Eine andere ist mir zum jetzigen Zeitpunkt unmöglich, man wird ja doch wieder überrascht werden. Wozu jetzt noch spekulieren? Der Vorhang öffnet sich bald und die Bühne wird sich füllen. Dann schauen wir mal was gegeben wird, Komödie, Tragödie, Rührstück, Sozialdrama oder irgendetwas dazwischen. Ich packe ein Taschentuch ein... heulen oder Tränen lachen, beides nicht ganz unwahrscheinlich.


    Wenn man einen Geldsack nicht öffnen kann, dann ist er auch nur ein Klotz am Bein.



    [Blockierte Grafik: http://i.imgur.com/OcHaW.png]


    Barbarus hic ego sum, quia non intellegor ulli.

  • Zitat

    Original von Rasengrün


    Lieber Alienmegadeath,


    ich sage doch gar nicht, dass so etwas nicht absolut noch im Bereich des Vorstellbaren liegt. Wir haben in den letzten Jahren eine Menge Dinge erlebt, die man zuvor als unvorstellbar betrachtet hätte, warum sollte ich noch irgendetwas ausschließen? Gerade weil es mir nicht fremd ist, dass man zu den erstaunlichsten Folgerungen getragen werden kann, wenn man sich zu hoher Dosen Arminits aussetzt, kann ich solche verwinkelten Ideen wie die deinige durchaus wertschätzen. Aus einer ästhetischen Perspektive. Eine andere ist mir zum jetzigen Zeitpunkt unmöglich, man wird ja doch wieder überrascht werden. Wozu jetzt noch spekulieren? Der Vorhang öffnet sich bald und die Bühne wird sich füllen. Dann schauen wir mal was gegeben wird, Komödie, Tragödie, Rührstück, Sozialdrama oder irgendetwas dazwischen. Ich packe ein Taschentuch ein... heulen oder Tränen lachen, beides nicht ganz unwahrscheinlich.


    Lieber Nagers Urne,


    ein Taschentuch wird wohl nicht reichen, die heutige JHV birgt mehr Potential als die legendäre von ´09.
    Zwischen blossem Abnicken dessen, was vom Podium kommt bis hin zu tumultartigen Abstimmungen, die für internationale Presse reichen, ist heute abend alles drin.
    Ich bin genauso gespannt wie Du, halte aber für den Ernstfall noch ein paar Taschentücher für Bedürftige bereit....

    Faulheit ist Dummheit des Körpers und Dummheit die Faulheit des Geistes.

  • "Vive la révolution...", wird sicherlich nicht ausgeschlossen sein, sollte Herr Brinkmann sich nicht rechtzeitig von der Bühne verabschieden...


    Und da muss ich Herrn "Wiedergeburt" ;) Recht geben, dass das Ausschreitungspotential deutlich höher als 2009 ist. Hoffe, sie haben genügend Sicherheitskräfte geordert, bzw. gleich einen Zaun gezogen...


    Mein vorläufiges Fazit:


    - Brinki geht nicht freiwillig
    - Dafür macht er Herrn Geilhaupt madig, wobei ihm der Ehrenrat noch
    zustimmt.
    - Die älteren Herrschaften, die hier und auf den Onlineportalen eh nichts verloren haben, stehen anschl. voll hinter ihrem Präsidenten und nicken alles ab.
    - Anschl. Kaffeepause und Ausschreitungen.

    SWB-Grüße
    Micha

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