Congstar Freundschaftswerbung

Die Gremien - Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Ehrenrat

  • Zitat

    Original von dsc-hw


    Erschreckend aktuell, vor allem, wenn man die Stellungnahme des AR zu Schnitzmeiers "Puff-Ausflug" liest.
    Ich finde es unglaublich, dass hier seitens des AR anscheinend so getan wird, als hätte er versehentlich falsch geparkt und sich die Sache mit Bezahlen des Strafzettels erledigt!



    Fiel eicht war noch jemand aus dem Ar mit da bei ;( :wall: :nein:

  • Zitat

    Original von dsc-hw
    Erschreckend aktuell, vor allem, wenn man die Stellungnahme des AR zu Schnitzmeiers "Puff-Ausflug" liest.
    Ich finde es unglaublich, dass hier seitens des AR anscheinend so getan wird, als hätte er versehentlich falsch geparkt und sich die Sache mit Bezahlen des Strafzettels erledigt!


    Das ist wirklich skandalös. Aber dann soll der AR auch zusehen, wie er das Geld für die Anleihe zusammenbekommt. :pillepalle:


  • Da würde mich ja auch mal der Stand der Dinge interessieren... . Inwiefern hinsichtlich der Satzung nun die Daumenschrauben angelegt werden.


    Und wo hier schon über unvollständige Gremien und "Räte" diskutiert wird...: Mich würde mal interessieren, warum das aktuelle (Übergangs-)Präsidium bislang nicht seiner satzungsgemäßen Aufgabe nachgekommen ist, eine Mitgliederversammlung hinsichtlich der Wahl eines neuen Verwaltungsrates einzuberufen. Seit dem Abtritt von Köster, Euscher & Co. sind ja nun schon einige Wochen ins Land gezogen... .

    ---
    "Du bist ein Genie!" - "Nenn mich bloß nicht so, ich bemühe mich lediglich, die mir angeborene Intelligenz durch ständiges Üben voll zu entfalten."
    (Justus Jonas)

    Einmal editiert, zuletzt von Hitchcock ()

  • Im Moment kann man kontrollfrei werkeln, ohne das jemand auf die Finger schaut! Das wird man jetzt wohl ausnutzen! ;)

    Mathias Hain: "Wir standen zwei Mal im Pokal-Halbfinale und waren fünf Jahre in der ersten Liga. Da darf man doch jetzt nicht so schlecht dastehen"

  • Ganz so ungestört kann man aber auch nicht werkeln, gibt es doch eine ganze Reihe von Geschäften des Präsidiums, die laut § 13.3 der Zustimmung durch den Verwaltungsrat bedürfen (u.a. die Berufung von Geschäftsführern von Tochtergesellschaften). Der Verwaltungsrat muss jedoch mindestens aus drei Mitgliedern bestehen und davon muss mehr als die Hälfte anwesend sein, damit der VR beschlussfähig ist.


    Umso unverständlicher finde ich es, dass man noch nichts bezüglich einer weiteren Mitgliederversammlung gehört hat, geschweige denn eine Einladung bekommen hat. :nein:

    Quis custodiet ipsos custodes?


    Die Öffentlichkeit hat eine unstillbare Neugier, alles zu wissen, nur nicht das Wissenswerte. - Oscar Wilde

  • Congstar Freundschaftswerbung
  • Zitat

    Original von tribuenenprinzessin
    Ganz so ungestört kann man aber auch nicht werkeln, gibt es doch eine ganze Reihe von Geschäften des Präsidiums, die laut § 13.3 der Zustimmung durch den Verwaltungsrat bedürfen (u.a. die Berufung von Geschäftsführern von Tochtergesellschaften). Der Verwaltungsrat muss jedoch mindestens aus drei Mitgliedern bestehen und davon muss mehr als die Hälfte anwesend sein, damit der VR beschlussfähig ist.


    Umso unverständlicher finde ich es, dass man noch nichts bezüglich einer weiteren Mitgliederversammlung gehört hat, geschweige denn eine Einladung bekommen hat. :nein:


    Es geht also bei Arminia - wieder einmal oder fortgesetzt - nicht mit rechten Dingen zu. Dabei scheint es auch egal zu sein, dass nun wieder ein Anwalt diesem Verein als Präsident vorsteht.


    Vielleicht wartet man aber auch mit der Einladung zu einer Vollversammlung so lange, bis der Großteil der Mitglieder ausgetreten ist. Da spart man dann eine Menge Porto ... .


    PS: Aber steht in der Satzung nicht sogar etwas von "die Mitgliederversammlung unverzüglich einzuberufen" oder so ähnlich?

    ---
    "Du bist ein Genie!" - "Nenn mich bloß nicht so, ich bemühe mich lediglich, die mir angeborene Intelligenz durch ständiges Üben voll zu entfalten."
    (Justus Jonas)

    Einmal editiert, zuletzt von Hitchcock ()

  • Auch wenn sich Teile des Präsidiums wohl haben "überreden" lassen müssen, ihren neue Berufung anzutreten, so weit, die drei als Verbrecher zu betitulieren, würde ich dann doch nicht gehen...

    Faulheit ist Dummheit des Körpers und Dummheit die Faulheit des Geistes.

  • Ich gehe davon aus, dass anneliese nicht die Herren aus dem Präsidium meint. Auch wenn die immer noch nicht ihrer Aufgabe nachgekommen sind, die Mitgliederversammlung einzuberufen um einen neuen VR zu wählen sind sie ja nicht gleich Verbrecher. ;)

    ---
    "Du bist ein Genie!" - "Nenn mich bloß nicht so, ich bemühe mich lediglich, die mir angeborene Intelligenz durch ständiges Üben voll zu entfalten."
    (Justus Jonas)

  • Zitat

    Original von Hitchcock.


    Vielleicht wartet man aber auch mit der Einladung zu einer Vollversammlung so lange, bis der Großteil der Mitglieder ausgetreten ist. Da spart man dann eine Menge Porto ... .


    PS: Aber steht in der Satzung nicht sogar etwas von "die Mitgliederversammlung unverzüglich einzuberufen" oder so ähnlich?


    Ja, da steht, dass die Mitgliederversammlung "unverzüglich" einzuberufen ist (§16.3 der Satzung). Und als Anwalt wird unser Präsident wissen, dass im juristischen Sinne "unverzüglich" zwar nicht "sofort" heißt, aber "ohne schuldhaftes Zögern".

    Quis custodiet ipsos custodes?


    Die Öffentlichkeit hat eine unstillbare Neugier, alles zu wissen, nur nicht das Wissenswerte. - Oscar Wilde

  • Zitat

    Original von tribuenenprinzessin


    Ja, da steht, dass die Mitgliederversammlung "unverzüglich" einzuberufen ist (§16.3 der Satzung). Und als Anwalt wird unser Präsident wissen, dass im juristischen Sinne "unverzüglich" zwar nicht "sofort" heißt, aber "ohne schuldhaftes Zögern".


    Wäre denn "Porto sparen" mit "schuldhaftem Zögern" gleichzusetzen? ;)

    ---
    "Du bist ein Genie!" - "Nenn mich bloß nicht so, ich bemühe mich lediglich, die mir angeborene Intelligenz durch ständiges Üben voll zu entfalten."
    (Justus Jonas)

    Einmal editiert, zuletzt von Hitchcock ()

  • Zitat

    Original von tribuenenprinzessin


    Ja, da steht, dass die Mitgliederversammlung "unverzüglich" einzuberufen ist (§16.3 der Satzung). Und als Anwalt wird unser Präsident wissen, dass im juristischen Sinne "unverzüglich" zwar nicht "sofort" heißt, aber "ohne schuldhaftes Zögern".


    dem nach müsste Anfang September eine Einladung zur JVH kommen zur neu Wahl des AR
    kann man dies Angesetung auch erzwingen ?? per Gerichtsbeschluss ??? da sich ja von den Sesselpupser keiner für zuständig fühlt

    2 Mal editiert, zuletzt von Neu Amin ()

  • @ Neu Amin


    1. Wir wählen nicht den AR, wir wählen den VR.


    2. Wieso erst Anfang September? ?(


    Mir ist nicht bekannt, dass "ohne schuldhaftes Zögern" gleichzusetzen ist mit "nächsten Monat".

    Quis custodiet ipsos custodes?


    Die Öffentlichkeit hat eine unstillbare Neugier, alles zu wissen, nur nicht das Wissenswerte. - Oscar Wilde


  • wie lange willst du ihnen den zeit geben ?? ( dachte so 2-3 Wochen müssten reichen ) ja wir wählen den VR nur ist der auch nicht komplett

  • Zitat

    Original von Oli1905
    Mal davon abgesehen wer das machen soll da alle gremien quasi nicht haldlungsfähig sind würde ich ehrenrat sagen


    nicht richtig JEDES MITGLIED KANN DAGEGEN VORGEHEN über das Amtsgericht

  • Zitat

    Original von Oli1905
    Das wissen wahrscheinlich nicht viele und die es wissen werden in der regel diesen schritt nicht machen


    das wird wohl so sein man sollte es bekannter machen wie weiß ich leider auch nicht.
    ob da die Zeitungen helfen können ?? NW/ WB macht es öffentlich das Jedes Mitglied von Arminia das recht hat die SATZUNG einzufordern

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!