ZitatOriginal von Qbi
Am letzten Infoabend wurde auf die Frage nach dem Einfluss der Mitglieder beim Verkauf von Anteilen am Stadion geantwortet, dass da die Mitgleiderversammlung am 13.1. beschließen muss, wie es laufen soll.
Denkbar wäre es, dass bei jedem Verkauf die Zustimmung der Mitglieder eingeholt werden muss.
Eine Alternative wäre, dass den Verantwortlichen eine Blankovollmacht erteilt wird, Verkäufe bis zu einem bestimmtem Anteilsprozentsatz (z.b. 10%) selbst zu entscheiden..
Eine Blankovollmacht hat Vor- und Nachteile. Bei vertrauenswürdigen Unternehmen ist eine gesonderte Zustimmung durch die Mitgliederversammlung ggf. entbehrlich, es gibt aber sicherlich auch Investoren, die wir nicht in einer solchen Gesellschaft haben wollen oder die unsere Lage auszunutzen versuchen würden.
Da das Präsidium sich zu den potentiellen Gesellschaftern nicht äußert, würde ich erstmal auf Nummer Sicher gehen wollen und jegliche Anteilsverkäufe zustimmungspflichtig machen.
Ansonsten bezog ich mich auch eher auf Rechtsgeschäfte, die nach HGB erstmal durch den Komplementär (also die GmbH / den Geschäftsführer) allein geschlossen werden dürfen. Der e.V. sollte sich hier wesentliche Mitbestimmungsrechte über ein zu gründendes Kontroll- und Aufsichtsgremium sichern, auch um eine ganzheitliche Ausrichtung der Arminia-Gruppe zu gewährleisten.