Dem Geschäftsführer der KGaA soll immer noch der Aufsichtsrat auf die Finger schauen und hätte auch damals Kentsch auf die Finger schauen müssen.
Die Kontrolle ist keine Aufgabe des Schatzmeisters, nur sollte der Schatzmeister sinnvollerweise auch im AR vertreten sein.
Und dass es einen Interessenskonflikt bedeutet, wenn eine Seite (Vermieter) eine bestimmte Summe erzielen muss und die andere Seite (Mieter) möglichst wenig Geld zahlen möchte, ist doch logisch. Das hat auch gar nichts mit "über das Ohr hauen" zu tun. Aber die Geschäftsführer beider Gesellschaften sind verpflichtet in Erfüllung ihrer Aufgabe das jeweils beste rauszuholen.