Sankt Nimmerleinstag: Ausgliederung Stadionbetreibergesellschaft

  • Zitat

    Original von Qbi
    Am letzten Infoabend wurde auf die Frage nach dem Einfluss der Mitglieder beim Verkauf von Anteilen am Stadion geantwortet, dass da die Mitgleiderversammlung am 13.1. beschließen muss, wie es laufen soll.
    Denkbar wäre es, dass bei jedem Verkauf die Zustimmung der Mitglieder eingeholt werden muss.
    Eine Alternative wäre, dass den Verantwortlichen eine Blankovollmacht erteilt wird, Verkäufe bis zu einem bestimmtem Anteilsprozentsatz (z.b. 10%) selbst zu entscheiden..


    Eine Blankovollmacht hat Vor- und Nachteile. Bei vertrauenswürdigen Unternehmen ist eine gesonderte Zustimmung durch die Mitgliederversammlung ggf. entbehrlich, es gibt aber sicherlich auch Investoren, die wir nicht in einer solchen Gesellschaft haben wollen oder die unsere Lage auszunutzen versuchen würden.


    Da das Präsidium sich zu den potentiellen Gesellschaftern nicht äußert, würde ich erstmal auf Nummer Sicher gehen wollen und jegliche Anteilsverkäufe zustimmungspflichtig machen.


    Ansonsten bezog ich mich auch eher auf Rechtsgeschäfte, die nach HGB erstmal durch den Komplementär (also die GmbH / den Geschäftsführer) allein geschlossen werden dürfen. Der e.V. sollte sich hier wesentliche Mitbestimmungsrechte über ein zu gründendes Kontroll- und Aufsichtsgremium sichern, auch um eine ganzheitliche Ausrichtung der Arminia-Gruppe zu gewährleisten.

    Wenn die Wahrheit zu schwach ist, sich zu verteidigen, muss sie zum Angriff übergehen.

  • ... mir ist das nicht egal. ALM GmbH & Co. KG, was sonst. Arminias LiegenschaftsManagementgesellschaft bezeichnet ja auch die Gesellschaft viel genauer.

  • Congstar Freundschaftswerbung
  • Zitat

    Original von gerusch
    ... mir ist das nicht egal. ALM GmbH & Co. KG, was sonst. Arminias LiegenschaftsManagementgesellschaft bezeichnet ja auch die Gesellschaft viel genauer.


    Sehr guter Vorschlag - Kompliment!

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  • Zitat

    Original von gerusch
    ... mir ist das nicht egal. ALM GmbH & Co. KG, was sonst. Arminias LiegenschaftsManagementgesellschaft bezeichnet ja auch die Gesellschaft viel genauer.


    Den Namen ALM GmbH & Co. KG find ich auch gut.
    ALM würde ich aber mit


    Absolut
    Lächerliches
    Management


    asoziieren. ;)

    "Jetzt rollen wir das Feld von hinten auf"


    Stefan Ortega nach dem 2:1-Heimsieg gegen Unterhaching

  • Pressesprecher: Laut Homepage ist zur Teilnahme an der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 13.01. ein gültiger Mitgliedsausweis erforderlich. Wird bis dahin noch ein neuer verschickt oder wird die Gültigkeit des vorhandenen über den 31.12. hinaus verlängert? ;) Das könnte man dann ggf. auch noch mal kundtun.

    Wenn die Wahrheit zu schwach ist, sich zu verteidigen, muss sie zum Angriff übergehen.

  • Die genaue Beschlussvorlage zur Stadionausgliederung ist mittlerweile online:


    http://arminia-bielefeld.de/mitgliederversammlung/infos.html



    Den Punkt mit dem potentiellen Anteilsverkauf finde ich sehr interessant, da er leider schon wieder etwas fehlerhaft ist:


    Zitat

    Veräußerungen von Anteilen an der neuen Stadiongesellschaft durch den e.V. als Gesellschafter bedürfen, soweit sie 49% der Anteile überschreiten der Zustimmung der Mitgliederversammlung des e.V., im Übrigen nicht."


    Zum einen falsch, da die Satzung einen Verkauf von mehr als 50%-1 Stimmanteilen gar nicht zulässt (ich gehe jetzt mal davon aus, dass das Präsidium mit der obigen Formulierung auf 50%-1 hinauswill), zum anderen falsch, da gemäß Satzung jeder Anteilsverkauf zustimmungspflichtig ist und eine Satzungsbestimmung nicht durch einen einfachen Beschluss überlagert werden kann.


    Falls das Präsidium einen Vorratsbeschluss erwirken möchte, dann muss es dies anders formulieren.

    Wenn die Wahrheit zu schwach ist, sich zu verteidigen, muss sie zum Angriff übergehen.

    Einmal editiert, zuletzt von Anturios ()

  • Ich warte da mal ab bis man das erklärt wie man das genau vorhat, bevor ich mich darin versteige das keine Profis am Werke waren etc.


    Besser wäre es aber allemale gewesen wenn man diesen Beschluß vielleicht im Rahmen eines Mitgliederabends verlesen und zur Diskussion gestellt hätte.

    Stay together.... Arminia 2011/2012....!

    Einmal editiert, zuletzt von Lippe-Korty ()

  • @LK: Die Diskussion wird so halt im Rahmen der außerordentlichen Mitgliederversammlung erfolgen müssen, eine Abänderung der Beschlussvorlage ist ja noch bis zur endgültigen Abstimmung möglich. Eine frühzeitige Bekanntgabe wäre aber natürlich geschickter gewesen.

    Wenn die Wahrheit zu schwach ist, sich zu verteidigen, muss sie zum Angriff übergehen.

  • Alle offen Frage die es zu der Beschlßvorlage gibt kann man ja am 13.1 stellen. Ich würde mich nicht vorher verrückt machen, vielleicht gibt es eine einfache erklärung-

    ------------------Pokalhalbfinalsiegerbesieger 2011 :arminia:----------------

  • Congstar Freundschaftswerbung
  • Wenn man ihm offen begegnet ja, dann bin ich davon überzeugt.


    Wenn wir uns aber stur auf Konfrontation stellen, dann versucht der Verein sicher immer einen Weg zu finden an dem er daran vorbei kann.


    Wir Mitglieder sollten dem Verein nicht immer nur alles böse unterstellen, sondern versuchen ihm in einen positiven Dialog zu bekommen.


    Dazu müssen sich aber beide Seiten noch weiter öffnen, schließlich dürft ihr auch nicht vergessen das Leute die Alex und Olaf Köster diese Art der Entscheidungen mittragen und wenn ihr damit nicht einverstanden seid, dann wendet euch doch direkt an die von uns gewählten Gremiumsmitglieder und versucht beispielsweise eine kleine Diskussionsrunde mit den beiden zu veranstalten wo sie der Sache Rede und Antwort stehen und ihre Position mitteilen können.


    Vielleicht ist das der erste richtige Schritt das man die gewählten von der eigenen Position in Kenntnis setzt und mitteilt das man Sorge hat das der Verein da Sachen veranstaltet die rechtlich nicht haltbar sind.

    Stay together.... Arminia 2011/2012....!

  • Ich würde mich auch über eine eindeutige Festlegung des Kontrollgremiums freuen.


    Insgesamt gesehen macht diese Gesellschaft Sinn!


    Frage: Welche Zusagen von Investoren liegen bereits vor??


    (Wenn es nämlich keine Interessenten gäbe, könnte man sich diesen ganzen Aufwand ja ersparen)


    Sind die 23,6 Mio Stadionwert vom letzten Mitgliederabend denn jetzt fix?


    Edith fragt Arminia05:


    Meinst Du wirklich Beschissvorlage?? ;)

    Einmal editiert, zuletzt von distro ()

  • Zitat

    Original von Anturios
    Zum einen falsch, da die Satzung einen Verkauf von mehr als 50%-1 Stimmanteilen gar nicht zulässt (ich gehe jetzt mal davon aus, dass das Präsidium mit der obigen Formulierung auf 50%-1 hinauswill), zum anderen falsch, da gemäß Satzung jeder Anteilsverkauf zustimmungspflichtig ist und eine Satzungsbestimmung nicht durch einen einfachen Beschluss überlagert werden kann.


    Falls das Präsidium einen Vorratsbeschluss erwirken möchte, dann muss es dies anders formulieren.


    Einerseits richtig, laut Satzung ist der Verein verpflichtet, mindestens 50% und ein Stimmrecht an seinen Unternehmungen zu behalten, andererseits gilt die generelle Zustimmungspflicht zum Anteilsverkauf nur für die DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co KGaA. Für die Arena ist eine andere Handhabung durchführbar und auch sinnig!


    Denkbar auch, daß in Zukunft auch eine Minderheitsbeteiligung an der Arena in Frage kommt, wer weiß was alles noch passiert. Hier wäre dann eine Satzungsänderung(mit Abstimmung) und noch die Zustimmung der Mitgliederversammlung zum Verkauf von Nöten.

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  • Der Verwaltungsrat ist an der Stelle aber der falsche Ansprechpartner, da das Präsidium das handelnde Organ bezüglich der Stadionausgliederung ist. Ob die beiden genannten Personen diese Entscheidung mittragen, kann ich daraus im Übrigen auch nicht erkennen, aber vielleicht bist du ja näher an den beiden dran ;)


    Und deine Warnungen vor "Konfrontation" und "Böswilligkeit" sind auch unnötig. Niemand unterstellt dem Präsidium negative Absichten und niemand sucht eine Konfrontation. Alle im Verein sind an einer optimalen Lösung für Arminia interessiert, das schließt unterschiedliche Meinungen aber natürlich nicht aus.


    Wichtig ist nur, dass eine respektvolle, offene Diskussionskultur herrscht. Aber die verschiedenen Mitgliederversammlungen und -abende 2010 haben eigentlich bewiesen, dass alle dies gelernt haben.

    Wenn die Wahrheit zu schwach ist, sich zu verteidigen, muss sie zum Angriff übergehen.

  • Zitat

    Original von athur
    Einerseits richtig, laut Satzung ist der Verein verpflichtet, mindestens 50% und ein Stimmrecht an seinen Unternehmungen zu behalten, andererseits gilt die generelle Zustimmungspflicht zum Anteilsverkauf nur für die DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co KGaA. Für die Arena ist eine andere Handhabung durchführbar und auch sinnig!


    Das ist so nicht richtig, du hast § 10.3 lit. k der Satzung übersehen. Danach ist die Zustimmung zur Veräußerung von Anteilen an allen Tochtergesellschaften zustimmungspflichtig.


    Der § 13a Satzung ist ein Spezialparagraph, der die Management GmbH gesondert schützt und neben der Veräußerung auch jede weitere Verfügung über die Anteile zustimmungspflichtig macht. Wichtig ist hier auch der feine Unterschied, dass Anteile an der Management GmbH nur mit vorheriger Zustimmung der Mitgliederversammlung verkauft werden können, während der § 10.3 lit. k auch eine nachträgliche Zustimmung zulässt. Da das Präsidium aber rechtlich angeschmiert wäre, wenn sie nachträglich keine Zustimmung erhalten würden, und das Präsidium sich daher vermutlich auf einen solchen Verkauf nicht einlassen würde, ist das nur eine theoretische Unterscheidung.


    Edit: Und natürlich ist es prinzipiell sinnig, wenn die Mitgliederversammlung dem Präsidium vorab eine beschränkte Verfügungsmacht über Anteile der zu gründenden Stadiongesellschaft einräumt. Die Beschlussvorlage will dies regeln, ist aber rechtlich unpassend formuliert.


    Abgesehen davon halte ich 49% auch für zuviel Freiraum, mir wären 75%-1 vorerst lieber. Aber das ist eine ganz andere, losgelöste Frage, über die man geteilter Meinung sein kann.

    Wenn die Wahrheit zu schwach ist, sich zu verteidigen, muss sie zum Angriff übergehen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Anturios ()

  • 10.3 zählt die Aufgaben der MV auf. So unter anderem die Abstimmung über Anteilsverkäufe, wenn dies denn Satzungsgemäß notwendig ist! Mehr nicht! Muß nicht abgestimmt werden, hat die MV hier nichts zu tun.

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  • Congstar Freundschaftswerbung
  • Edit: Hat Anturios beantwortet.


    Hat eigentlich jemand einen Antrag zur Namensgebung eingebracht?
    Finde den Vorschlag "DSC Arminia Bielefeld Arena- und Liegenschafts Management xxx" kurz: DSC Arminia Bielefeld ALM xxx eigentlich sehr gut. :)

    Einmal editiert, zuletzt von Tenshin ()

  • Zitat

    Original von Anturios
    Der Verwaltungsrat ist an der Stelle aber der falsche Ansprechpartner, da das Präsidium das handelnde Organ bezüglich der Stadionausgliederung ist. Ob die beiden genannten Personen diese Entscheidung mittragen, kann ich daraus im Übrigen auch nicht erkennen, aber vielleicht bist du ja näher an den beiden dran ;)


    Der Seitenhieb ist zwar nett gemeint, aber ebenso alt wie falsch :lol:


    Der Verwaltungsrat ist und bleibt sicher der richtige Anlaufpunkt in allen Fragen, denn dort sitzen mind. 2 Leute die wir in vollstem Bewustsein dorthin gewählt haben und die so nah dran sind wie weder du, noch ich :P


    Ob Sie die Entscheidungen in dieser FRage direkt beeinflussen ist sekundär, primär ist nur wichtig das sie aber in der LAge sind direkter und unvermittelter Meinung und Stimmungslage der Mitglieder zu transportieren.


    Auch sind die beiden, aufgrund ihrer Nähe zu den Entscheidungsträgern am ehesten in der Lage Brücken zu bauen zwischen Fans, Mitgliedern und Verein und das ist sicher einer der wichtigsten Punkte die man sich durch die Wahl erhofft hatte, nämlich Transparenz in Form von Austausch.

    Stay together.... Arminia 2011/2012....!

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