Ex-Geschäftsführer (Sport) Samir Arabi


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    NW fasst zusammen:


    Arabi hatte auf 42.900€ geklagt. Das waren Punktprämien für 13 Punkte aus der 2. Liga Saison 22/23 (also 3.300€ pro Punkt). Plus Verzinsung von 5% über Marktzins. Das Gericht schlug als Vergleich vor, dass Arminia 75% davon übernehmen sollte. Arabi stimmte zu, Arminia lehnte ab.


    Nun geht es um einen höheren Streitwert, da Arabi auch noch Prämien für 46 Punkte aus der 3. Liga Saison 23/24 in nicht genannter Höhe fordert. NW geht von einem hohen 5-stelligen Betrag aus.


    Bin sehr gespannt, was Arminia für Argumente auspackt, das nicht zahlen zu müssen.

  • Da bin ich auch gespannt.

    Keine Ahnung,warum Arminia den Vergleich angelehnt hat.

  • Da kann man nur hoffen, dass man sich hier nicht abermals wieder verrannt hat. Das ließe eher wieder die Angst reifen, hier wieder Protagonisten in Positionen zu wissen, die den Aufgaben nicht gewachsen scheinen?


    Aber wahrscheinlich ganz normale Abläufe, die man hoffentlich positiv im Sinne des Clubs gestalten kann, und auf persönliche Eitelkeiten verzichtet wird.

    Erstes Auswärtsspiel: Doofmund-Bielefeld: 11:1

  • Wenn es so ist, dass Arminia in Berufung gegangen ist und das OLG die zugelassen hat, müsste das OLG wenigstens einen offenen Punkt sehen. Vielleicht kenne ich mich da aber auch zu schlecht aus. Ich bin gespannt.

    Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    "Schlagt ihn tot, den Hund! Es ist ein Rezensent." (Goethe)

  • Am meisten bin ich gespannt, ob wir erfahren werden, wie es ausgeht und wieviel Arminia konkret zahlen muss. Wie ich diesen Verein kenne, kommt wieder sowas wie „man hat sich geeinigt und Stillschweigen vereinbart“.

  • Die Verhandlung ist öffentlich. Evtl. ist ja Presse dabei.

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  • Wenn es so ist, dass Arminia in Berufung gegangen ist und das OLG die zugelassen hat, müsste das OLG wenigstens einen offenen Punkt sehen. Vielleicht kenne ich mich da aber auch zu schlecht aus. Ich bin gespannt.

    Das ist deshalb nicht richtig, weil das OLG erst die zweite Instanz ist. Um die anzurufen brauchst du keine Zulassung. Zum Bundesgerichtshof wird der Fall wohl eher nicht kommen ;) . Ich frage mich eh, warum das nicht vor einem Arbeitsgericht verhandelt wird. Aber wahrscheinlich liegt das daran, dass es sich um Vertragsauslegung handelt.

    Es kann passieren, was will: Es gibt immer einen, der es kommen sah!


    Ich bin nur für das verantwortlich was ich schreibe und nicht für das, was andere verstehen.

  • Wenn es so ist, dass Arminia in Berufung gegangen ist und das OLG die zugelassen hat, müsste das OLG wenigstens einen offenen Punkt sehen. Vielleicht kenne ich mich da aber auch zu schlecht aus. Ich bin gespannt.

    OLG muss man nicht zulassen. Landgericht ist selten Finale Entscheidung, es geht nur natürlich nicht jeder zum OLG. Die Richter da sind besser. Deutlich. Oft andere Rechtsauffassung in der Thematik. Aber: die wollen natürlich auch einen Vergleich. Zumindest wenn es auf Kippe ist. Und klar und eindeutig scheint es ja nicht zu sein.

  • Ok. Danke für die Infos. Dann hatte ich das mal falsch verstanden, dass eine Berufungsklage von der zweiten Instanz nicht zugelassen werden könnte, weil kein möglicher Fehler im Urteil der 1. Instanz erkannt wurde.

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  • Das ist deshalb nicht richtig, weil das OLG erst die zweite Instanz ist. Um die anzurufen brauchst du keine Zulassung. Zum Bundesgerichtshof wird der Fall wohl eher nicht kommen ;) . Ich frage mich eh, warum das nicht vor einem Arbeitsgericht verhandelt wird. Aber wahrscheinlich liegt das daran, dass es sich um Vertragsauslegung handelt.

    Ja genau. Vertragsrecht. GF ist ja kein „normaler“ Arbeitnehmer. Hier geht es eher um Vertragsauslegung denn um Arbeitsrecht. Weißt Du, Richie, wenigstens kann er in diesem Prozeß, also in einem Zuge, dann nicht auf Wiedereinstellung klagen, falsches Gericht. 😂😂

  • Ok. Danke für die Infos. Dann hatte ich das mal falsch verstanden, dass eine Berufungsklage von der zweiten Instanz nicht zugelassen werden könnte, weil kein möglicher Fehler im Urteil der 1. Instanz erkannt wurde.

    Berufung und Revision wäre dann auch noch mal zu unterscheiden

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  • Ja genau. Vertragsrecht. GF ist ja kein „normaler“ Arbeitnehmer. Hier geht es eher um Vertragsauslegung denn um Arbeitsrecht. Weißt Du, Richie, wenigstens kann er in diesem Prozeß, also in einem Zuge, dann nicht auf Wiedereinstellung klagen, falsches Gericht. 😂😂

    Naja, das endet ja eh meist im Vergleich :lol: ! Kostet also Geld. Aber ich glaube, dass Samir Arabi beim LAG Hamm auf viele sympathien stoßen würde, so wie ich die Richter da kennen gelernt habe.

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  • Man kann sich aber vor dem Urteil einigen und dann das Ergebnis wieder schön unter den Teppich kehren.

    Warum sollte man das tun? Es geht doch um Rechtsauslegung. Wenn man sich außergerichtlich vergleichen wollte, dann hätte man da sicherlich schon getan. Wenn im gericht ein Vergleich geschlossen wird, dann ist der öffentlich.

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