ZitatOriginal von Gönner
Natürlich führt die Tochtergesellschaft Ihre Geschäfte selber. Aber warum soll der e.V. keinen Einfluss darauf nehmen dürfen?! Wenn ich ein paar Häuser besitze, dann gebe ich der Hausverwaltung auch die Regeln an die Hand, wie die den Laden schmeißen soll. Ich glaube es hackt!?
Dein Beispiel ist falsch. Du kannst mit Deinen Häusern gar nichts mehr machen, wenn Du finanziert hast und die Objekte als Sicherheit der Bank bis an den Stehkragen belastet sind. Logisch, wenn unsere "Bank" (Oetker, Weber, Schüco) mitsprechen will.
Abgesehen davon: Der Verwaltungsrat oder besser Teile von ihm sind nicht "Ich" oder oder gar der Verein. Der Verein sind wir. Wir haben aber mit der Satzung Regeln aufgestellt, wie für uns gesprochen wird. Uns vertritt der Präsident und der übrigen Vorstand. Also hätte allenfalls Faber in Aktion treten dürfen, nicht aber Mitglieder eines insoweit unzuständigen Kontrollgremiums. Und an die von uns aufgestellten Regeln sollten wir uns schon halten.
Die Einflussnahme der Mutter läuft über die Gesellschafterversammlung und den Aufsichtsrat. Dort hätten sich die AR-VRs einbringen können. Aber es gibt auch ein Gesellschaftsstatut der KGaA. Und darin sind die Zusammenetzung des AR und die Befugnisse klar definiert. Es gibt in gewissen Fällen auch Sperrminoritäten, also das Erfordernis qualifizierter Mehrheiten, etwa bei der Entlassung des GF. Auch diese Regeln sind einzuhalten.