Chemnitz -Arminia


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    Die Polizei kann die Personalien von auffälligen Personen feststellen, was andersrum nicht klappt. Die Polizisten dürfen sich darüber hinaus vermummen, was Demonstranten verboten wird.

    Wenn die Wahrheit zu schwach ist, sich zu verteidigen, muss sie zum Angriff übergehen.

  • ...und es geht bei der Kennzeichnungspflicht ja nun auch nicht unbedingt darum, dass die Damen und Herren der Staatsmacht sich ihren Namen auf die Stirn tätowieren sollen.
    Eine gut erkennbare Nummer an der Uniform, der dann intern ein Beamter klar zugeordnet werden kann, wäre ja schon ganz großes Kino.

    - Fußball ist immer noch wichtig -

  • Zitat

    Original von Qbi
    ...und es geht bei der Kennzeichnungspflicht ja nun auch nicht unbedingt darum, dass die Damen und Herren der Staatsmacht sich ihren Namen auf die Stirn tätowieren sollen.
    Eine gut erkennbare Nummer an der Uniform, der dann intern ein Beamter klar zugeordnet werden kann, wäre ja schon ganz großes Kino.


    Nein, keine interne Zuordnung, sondern eine unabhängige Behörde oder Staatsanwaltschaft sollte die Nummern haben.
    Sollte sowas intern laufen, versandet es nur.

    Einmal editiert, zuletzt von Tenshin ()

  • Zitat

    Original von Christel Veiters
    Hier gibts übrigens den Livestream-Mitschnitt aus Chemnitz zum Nachhören:


    Klick mich


    Schon die ersten 30 Sekunden sind recht amüsant :arminia:


    Geht nicht, hätt gern nochmal reingehört.

    Grau is alle Theorie – entscheidend is auf'm Platz
    Adi Preißler

  • Zitat

    Original von Lemmy


    ...und Du hast Deine Personalien auf die Stirn tättowiert oder wie ? Ich meine nur, daß durch die "Gesichtserkennung" alleine der Polizei auch viele "Täter" durch die Lappen gehen ...


    Die konkrete Umsetzung ist mir gar nicht so wichtig, solange es funktioniert. Unter funktionieren würde ich erst einmal verstehen, dass eine eindeutige Zuordnung vor Gericht gegeben ist. Ähnlich wie tenshin hätte ich Bedenken die entsprechenden Listen intern durch die Polizei führen zu lassen (Stichwort: Corpsgeist), die sollten also _vor_ Einsatzbeginn bei Gericht hinterlegt werden müssen. Ist nur ein Beispiel, wie man es angehen könnte, um die mir wichtigen Punkte klar zu machen.


    Wichtig daran ist nicht nur der juristische, sondern mehr noch der psychologische Aspekt. Ich bin da ganz pragmatisch, Polizisten sind auf keinen Fall bessere Menschen als der Rest. Anonymität und Rückhalt in der Gruppe verführen viel zu leicht zu... sagen wir mal übertrieben enthusiastischem Frustrationsabbau. Das gehört auf beiden Seiten zu den Dingen, die mMn dringend durchbrochen werden müssen. Für Grün-Weiß-Ordnung auf diesem Wege, für schwarz-rot Chaos auf dem bereits etabliertem Weg der Personalienfeststellung. Grundsätzlich bin ich da übrigens auch kein ausgesprochener Gegner der bekannten Datensammlung Gewalttäter Sport. Die ist, mMn äußerst bedauerlicherweise, angesichts der Faktenlage wohl nicht zu umgehen, aber der Umgang damit ist in sich äußerst problematisch. Aber das lassen wir an dieser Stelle jetzt mal besser außen vor, sonst wird es vollends unübersichtlich.


    Wenn man einen Geldsack nicht öffnen kann, dann ist er auch nur ein Klotz am Bein.



    [Blockierte Grafik: http://i.imgur.com/OcHaW.png]


    Barbarus hic ego sum, quia non intellegor ulli.

  • Wer sich für die rechtspolitische Diskussion um die Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten interessiert, findet hier eine sehr gelungene ;) Stellungnahme des Ausschusses für Gefahrenabwehrrecht des Deutschen Anwaltsvereins mit interessanten Hinweisen etwa auf die Positton von amnesty international.

    Italien- wir kommen!

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