Die genaue Rechtsform der Spielbetriebsgesellschaft ist die GmbH & Co. KGaA - die GmbH ist die vollhaftende Komplementärin, die sich laut Satzung zu 100% in Vereinsbesitz befinden muß. Wikipedia schreibt zur Komplementärin im KGaA Artikel:
Zitat
Die persönlich haftenden Gesellschafter (phG oder Komplementäre) unterliegen im Wesentlichen dem Personengesellschaftsrecht (§ 278 Abs. 2 AktG). Sie sind geschäftsführungs- und vertretungsbefugt; es gelten die §§ 161 Abs. 2, § 115, § 116 und § 125 HGB. Einzelne persönlich haftende Gesellschafter können durch Satzungsbestimmung von der Geschäftsführung und Vertretung ausgeschlossen werden.
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Die Komplementäre besitzen eine stärkere Stellung als der Vorstand in der AG: Ihre Zustimmung ist grundsätzlich bei allen außergewöhnlichen Geschäftsführungsmaßnahmen und Grundlagengeschäften erforderlich, d. h. gegen den Willen der persönlich haftenden Gesellschafter können keine Maßnahmen durchgeführt werden.