TBag wollte Dir sagen, dass eine nachträgliche Bestrafung NUR möglich ist wenn der Schiri es nciht gesehen hat.
Da Du selbst schreibst, das er es gesehen hat, ist dies nicht möglich. Er hat die Situation NUR falsch interpretiert.....
Aber grundsätzlich hast Du natürlich Recht, nur müssen die Voraussetzungen halt passen.