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Wenn man den Wortlaut nimmt, dann kommt es nicht nur auf das heutige Alter nicht an, sondern auch nicht darauf, ob ein Spieler im Alter zwischen 15 und 21 drei vollständige Spielzeiten spielberechtigt war. Es reicht vielmehr aus, wenn er "in drei Spielzeiten" überhaupt für den Verein spielberechtigt war. Nimmt man dann Peters, dann war der in der Vergangenheit von 01.01.09-30.06.10 für Arminia spielberechtigt, also in der Spielzeit 08/09 und in der Spielzeit 09/10. Macht zwei Spielzeiten und mit der aktuellen Spielzeit sind es drei. Außerdem war er in drei Jahren spielberechtigt, nämlich den Jahren 09/10/13.
Hätte man gewollt, dass ein Spieler für die Dauer von drei Jahren spielberechtigt gewesen sein muss, dann hätte man das anders formulieren können und müssen.
Bestimmt gibt es dazu "Auslegungshinweise" durch die DFL, die unseren Verantwortlichen bekannt sind, gerade dann, wenn junge Spieler wechseln.