In Zukunft wird's wohl kaum noch Eigentore geben... nur noch bei solchen Koproduktionen wie von Reinhardt und Matzes Kopf.
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Torjägerkanone: 18. Treffer anerkannt
Christiansen: Torschütze nach Vorlage der FIFA </B>
Die Schiedsrichter entscheiden ab sofort darüber, wer als Torschütze in einem Bundesligaspiel offiziell in die Statistik eingeht. Mit Schreiben vom 24. April hat die DFL die 36 Profiklubs darüber informiert. Auf einem eigenen Berichtsbogen "Offizielle Torschützen" müssen die Schiedsrichter eintragen, wer Torschütze war und ob ein Eigentor vorliegt. In internationalen Spielen ist das längst üblich.
In Streitfällen entscheidet die DFL in Abstimmung mit dem DFB- Schiedsrichterbereich im Einzelfall über den Torschützen und damit auch über das Ranking in der seit Gründung der Bundesliga im Jahr 1963 vom kicker geführten Torjägerliste. Der kicker verleiht am Ende jeder Saison die Torjägerkanone an den Bundesliga-Schützenkönig.
Zu Beginn dieser Woche wurde entschieden, dass der im Bundesligaspiel zwischen dem VfL Bochum und dem 1. FC Kaiserslautern (1:1) am 5. April für die Gastgeber gefallenen Treffer dem in der Torjägerliste führenden Bochumer Thomas Christiansen gutgeschrieben wird. Bisher war dieser Treffer als Eigentor des Lauterer Spielers Hany Ramzy gewertet worden. Christiansen führt nun mit 18 Treffern die Torjägerliste vor dem Bremer Ailton und Münchens Elber (beide 16 Tore) an.
Ausschlaggebend für diese Entscheidung waren Empfehlungen der FIFA aus dem Jahr 1997 (!), denen sich die DFL nun angeschlossen hat. Diese Empfehlungen haben in anderen Ländern für große Diskussionen gesorgt. Nun wird auch in der Bundesliga die Geschichte der Eigentore neu geschrieben. Als Eigentor gilt nur noch, wenn ein Spieler ohne Beeinflussung durch einen gegnerischen Akteur den Ball ins Netz befördert oder wenn er bei einer Flanke oder einem Abspiel eines gegnerischen Spielers in dem Versuch, den Ball abzufangen, diesen ins eigene Netz schießt.
Die neue Kernformel: Landet der Ball nach einem Schussversuch eines Angreifers im Netz, egal auf welchem Weg, bekommt der Angreifer den Treffer angerechnet.
Zwei gravierende Fallbeispiele kommentiert die FIFA so:
Fall A: Der Torschuss des Stürmers ist so ungenau, dass er eindeutig eher auf die Eckfahne als auf das gegnerische Tor zufliegt, doch der Verteidiger greift, absichtlich oder unabsichtlich, ein und lenkt den Ball ins eigene Netz. Von jeder Torschuss-Aktion eines Angreifers muss angenommen werden, dass sie zum Ziel hat, den Ball direkt oder indirekt im gegnerischen Netz unterzubringen. Urteil: Tor durch den Angreifer.
Fall B: Der Ball prallt vom Pfosten ab, fliegt vom Tor weg ins Feld zurück, trifft einen Spieler der verteidigenden Mannschaft und geht ins Netz. Wenn der Ball den Verteidiger zufällig traf, kann der Verteidiger für diesen Treffer nicht verantwortlich gemacht werden. Urteil: Ebenfalls Tor durch den Angeifer.
Rainer Franzke
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Gruß
Hein M