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Ex-Armine Julian Börner

  • Die Nennung eines Gerüchts ist ja keine Verleumdung. Ein Arminia sehr nahestehender Sponsor hatte mir damals mal gesagt, dass Saibene bei anderen Clubs ob seiner Verfehlungen wohl weniger freundlich behandelt worden wäre. Auch so ein Gerücht.

    Aus einem Beitrag "Herrlich: Die schönsten Anekdoten von Arminia-Trainer Jeff Saibene" vom März 2018

    Zitat

    Ob Spielerfrauen Einfluss auf die Arbeit besitzen? Die knappe Antwort: "Ich kenne keine Spielerfrauen."

    Herrlich: Die schönsten Anekdoten von Arminia-Trainer Jeff Saibene
    DSC-Trainer Jeff Saibene spricht vor der lokalen Start-up-Szene über Mannschaftsführung und Zukunftsvisionen. Vor seiner Verpflichtung im März 2017 habe ihn...
    www.nw.de

  • „Behaupten“ ist aber etwas anderes, als nur ein Gerücht zu zitieren.

    Den feinsinnigen Unterschied zwischen „behaupten“ und „zitieren“ musst du bei Gelegenheit mal erklären. Ich vermute, dass man relativ schnell die Schnauze halten wird, wenn die aGegenseite mit Klage und entsprechenden Schadensersatzansprüchen droht. Das konnte man doch gut im Fall Till Lindemann beobachten.

  • „Behaupten“ ist aber etwas anderes, als nur ein Gerücht zu zitieren.


    Steht in den Gesetzestexten, dass nur der Urheber einer Verleumdung oder üblen Nachrede strafrechtlich belangt werden kann und alle anderen, die solche Sachen weiter verbreiten keine Konsequenzen zu befürchten haben?

    Wenn die Gesetzeslage so wäre, würde sich die Klatschpresse freuen, weil sie dann bei jedem üblen Gerücht über einen Promi darauf verweisen würde, dass sie es ja nur aus einer anderen Quelle übernommen hätten.

    Zumal sich oft nur schwer belegen lässt, wer damit angefangen hat.

  • x-bergarmine und Beaker say no ore: Demzufolge dürfte es aber ja gar keine Tratsch- und Klatschpresse geben, wenn ihr Recht hättet - oder?

    Aber ich bin kein Jurist, ich kann also nur sagen, dass es für mein Rechtsempfinden ein Unterschied ist, wenn man klar darauf hinweist, dass es sich um ein Gerücht handelt.

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    "Du bist ein Genie!" - "Nenn mich bloß nicht so, ich bemühe mich lediglich, die mir angeborene Intelligenz durch ständiges Üben voll zu entfalten."
    (Justus Jonas)

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  • x-bergarmine und Beaker say no ore: Demzufolge dürfte es aber ja gar keine Tratsch- und Klatschpresse geben, wenn ihr Recht hättet - oder?

    Aber ich bin kein Jurist, ich kann also nur sagen, dass es für mein Rechtsempfinden ein Unterschied ist, wenn man klar darauf hinweist, dass es sich um ein Gerücht handelt.

    Da wird von juristischen Laien nun etwas zusammen konstruiert. Das ist immer eine Frage, wie man es formuliert. Ich gehe nicht davon aus, dass der Knast auf mich oder manch anderen hier wartet ;) . Verleumdung wird es erst dann, wenn man es als Tatsache verkauft.

    Es kann passieren, was will: Es gibt immer einen, der es kommen sah!


    Ich bin nur für das verantwortlich was ich schreibe und nicht für das, was andere verstehen.

  • x-bergarmine und Beaker say no ore: Demzufolge dürfte es aber ja gar keine Tratsch- und Klatschpresse geben, wenn ihr Recht hättet - oder?


    Die müssen sich grundsätzlich genauso ans Gesetz halten wie jeder Normalo. Nur berufen sie sich halt auch gerne auf sowas wie Pressefreiheit, Informationspflicht oder so.

    Ändert aber nichts daran, dass sich immer wieder Promis juristisch zur Wehr setzen, mal mehr, mal weniger erfolgreich.


    Aber ich bin kein Jurist, ich kann also nur sagen, dass es für mein Rechtsempfinden ein Unterschied ist, wenn man klar darauf hinweist, dass es sich um ein Gerücht handelt.


    Ich bin auch kein Jurist, aber mir ist sehr wohl bekannt, dass man nicht alles Negative, egal ob Promi oder Normalo, einfach öffentlich weiter verbreiten darf und man mit dem Spruch: "Stammt nicht von mir, habe ich irgendwo gehört oder gelesen" auf der sicheren Seite wäre. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum.

  • Da wird von juristischen Laien nun etwas zusammen konstruiert. Das ist immer eine Frage, wie man es formuliert. Ich gehe nicht davon aus, dass der Knast auf mich oder manch anderen hier wartet ;) . Verleumdung wird es erst dann, wenn man es als Tatsache verkauft.

    Wenn gesagt wird "Mir ist zu Ohren gekommen, dass ... " und dann am Ende noch mal darauf hingewiesen wird, dass es sich hier um ein Gerücht handeln kann, dann ist das sehr wahrscheinlich safe.


    Ich glaube, sonst könnte André auch direkt das Forum zu machen. ;)

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    (Justus Jonas)

  • Da wird von juristischen Laien nun etwas zusammen konstruiert. Das ist immer eine Frage, wie man es formuliert. Ich gehe nicht davon aus, dass der Knast auf mich oder manch anderen hier wartet ;) . Verleumdung wird es erst dann, wenn man es als Tatsache verkauft.


    Niemand hier hat behauptet, dass allen die hier irgendwelche negative Geschichten über Fußballer oder Trainer erzählen nun der Knast droht.

    Wenn in diesem kleinen, eher unbedeutenden Forum negative Geschichten über prominente Personen erzählt werden, werden die deswegen kaum ihre Anwälte aktivieren.

    Bedeutet aber auch nicht, dass hier deswegen Narrenfreiheit herrscht.

  • Wenn gesagt wird "Mir ist zu Ohren gekommen, dass ... " und dann am Ende noch mal darauf hingewiesen wird, dass es sich hier um ein Gerücht handeln kann, dann ist das sehr wahrscheinlich safe.


    Ich glaube, sonst könnte André auch direkt das Forum zu machen. ;)

    Ist es nicht.


    Ich bin ebenfalls kein Jurist. Vor ungefähr 20 Jahren habe ich für das Start-up, in dem ich damals tätig war, an einem sehr guten Seminar zum Thema bei einem rennomierten Fachanwalt für Medienrecht teilgenommen. Mich interessiert das Thema seitdem am Rande. Ich kann die juristischen Spitzfindigkeiten oft auch nicht wirklich nachvollziehen, das eigene Rechtsempfinden ist auf jeden Fall stets ein schlechter Ratgeber. Seit dem Seminar weiß ich, in welchen Fällen es dringend angeraten ist, einen Rechtsbeistand zu Rate zu ziehen, was ja auch was wert ist.


    Zurück zum Thema: Im Gegensatz zum Abfackeln von Bengalos, ist die sog. "üble Nachrede" ein Straftatbestand. Dazu reicht es aus, wenn man Tatsachen behauptet oder verbreitet, die den anderen herabwürdigen und die sich nicht einwandfrei verifizieren lassen. Siehe dazu den entsprechenden Paragraphen aus dem StGB:


    Zitat

    Strafgesetzbuch (StGB)
    § 186 Üble Nachrede

    Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Natürlich kommt man dafür nicht sofort in den Knast. Wenn allerdings der Annwalt der Gegenseite auf Unterlassung klagt, kann das auch ohne Urteil richtig teuer werden. Ich hatte weiter oben das Beispiel Till Lindemann von letzten Jahr angeführt. Nachdem der Anwalt von ihm mit Kostennoten im sechsstelligem Bereich drohte, wollte keine der betroffenen Ladies verständlicher Weise mehr aussagen. Ich wäre aufgrund des Gesagten immer sehr vorsichtig mit der Weitergabe von (unbewiesenen) Gerüchten in der Öffentlichkeit. Und ein Internetforum zählt auch dazu.


    Dies ist Thread zu Julian Börner. Warum man sich jetzt noch über dessen Abgang echauffiert, verstehe ich nicht. So richtig wohlgelitten war der ja schon zu seinen aktiven Zeiten hier nicht. Der nach ihm benannte Börnerbock in wichtigen Spielen war ja fast schon sprichwörtlich.

  • Wobei das im Einzelfall auch ehr eine Sache der Beweisbarkeit als der Fakten geschuldet sein wird. Jetzt mal ganz unabhängig von den hier diskutierten Beispielen.


    Ist der "Börnerbock" eigentlich auch schon üble nachrede? ;)


    Ich muss gerade an Borges denken. Da war man froh, wenn der Bock möglichst früh im Spiel war. Im Anschluss war man save.

    Arminia Bielefeld - Stadion Alm
    Tradition & Identität erhalten!

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  • Dann kann man ja nur hoffen, dass in Bezug auf einige Kommentare im Kniat oder Arabi Thread kein Jurist der beiden unterwegs ist und auf dumme Gedanken kommt.

  • für Börner kam seinerzeit Nilsson und das war sportlich ein Upgrade. Leider hat der seinen Vertrag nicht verlängert und uns ist so einiges Geld flöten gegangen.

    §16a Grundgesetz:

    (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

    (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.

  • Jule hört auf:

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