ZitatAlles anzeigenIn Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 1. Hs. Grundgesetz (GG) gewährleistet.
Art. 5 Abs. 1 GG (verkürzt):
Was mMn nach weiterführend auch bedeuten soll, dass man diejenigen, welche eine andere Meinung vertreten, nicht unbedingt versuchen sollte zu lynchen
Diskutieren ist ein hohes Wohl und wenn zwei gegensätzliche Parteien aufeinander treffen, so können sie ihre Meinungen austauschen um zu sehen, wie fern bzw. nah sie auseinander liegen, sie können ihre Standpunkte vertreten und untermauern, aber sofern man nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommt, sollte man friedlich scheiden.
Ich kann mich, seitdem ich hier angemeldet bin, nicht an so einen Riesen-Mob wie gegen Rechtsaußen erinnern (okay, vllt gegen Neu-Armin, aber das war was anderes...). Vorallem, ihr kennt euch doch langsam. Ihr wisst doch in etwa, welche Meinung der jeweils andere vertritt. Wie ich gelesen habe, liegen manche User ja auch nahe an seiner Sicht der Dinge.
Außerdem seid ihr keine Kindergartenkinder mehr, wo man dann am rumheulen ist oder dem anderen nen Klotz ans Bein wirfst a la "BÄÄÄHHHH DER HAT WAS BÖSES GESAGT DEN MAG ICH NICHT!!!"