Angesichts der unterschiedlichen Aussagen dazu, wie lange Carsten Rump unser Chef-Trainer bleiben darf, habe ich mir mal die DFB-Ausbildungsordnung (§10 Absatz 3, siehe unten) und den Fall Daniel Bierofka/1860 München aus der letzten Saison angeschaut.
Zunächst aber noch der Hinweis, dass der Samstag in Deutschland immer noch als Werktag gilt.
19.04. Entlassung Möhlmann
20.04. Bierofkas erster offizieller Arbeitstag als Chef-Trainer
07.05. Bierofkas 15. und damit letzter Werktag als Chef-Trainer
08.05. Bierofka sitzt das letzte Mal auf der Löwen-Bank, was möglich ist, da es sich um einen Sonntag handelt
09.05. Denis Bushuev übernimmt
Auf Rump übertragen bedeutet dies:
22.10. Entlassung Rehm
24.10. Rumps erster offizieller Arbeitstag als Chef-Trainer
10.11. Werktag 15 und damit der letzte mögliche Arbeitstag als Chef-Trainer für Rump
Demnach müsste Arminia also spätestens am kommenden Freitag einen Trainer präsentieren, der die notwendige Lizenz besitzt.
Wobei es natürlich mal interessant wäre zu wissen, ob oder welche Sanktionen einem Verein drohen, falls er sich nicht an diese Vorgaben halten würde.
Nicht dass Rumpi am Freitag von dunkel-gekleideten Herren mit Sonnenbrillen in eine Limousine mit Frankfurter Kennzeichen gezerrt und verschleppt wird, falls er wider erwarten doch noch als Chef auflaufen sollte.