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Ansonsten ist der e.V. auch in der KGaA durch 50%+1 der Entscheidungsführer, und eine Besetzung in der Management GmbH oder Änderungen an diesem System geht nur über einen Vereinsbeschluss, da dafür die Satzung geändert werden müsste, bzw. die Mitglieder die Änderung anweisen müssten.
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Hach ja, da haben wir doch schon ganz andere Dinge abgenickt. In der Regel waren es ja auch keine Mitgliederentscheide, sondern Handeln in Notwehr.