Corona-Virus


  • Geht mir genauso, wobei ich mich an Regeln wie Kontaktbeschränkungen nur bedingt halte. Sehe keinen Sinn darin das meine Frau und Tochter ihre Eltern besuchen dürfen, ich aber in der Theorie nicht mit darf, also fahre ich in der Praxis mit.
    Viele Maßnahmen ergeben einfach keinen Sinn und werden auch nicht plausibel erklärt. Zumal es ja alles nicht so dringend sein kann, wenn man 5-6 Wochen Zeit hat zu diskutieren um dann eine Notbremse zu verankern die nichts wirklich bringt.
    Man hat das Gefühl das ist einfach Aktionismus um sagen zu können, wir haben was getan. Und wenn dann ab Juni sehr viele geimpft sind zu sagen, seht ihr die Notbremse war richtig......
    Was ich immernoch unfassbar finde ist, das nur der Inzidenzwert betrachtet wird und sich ja selbst geimpfte wieder anstecken und keine bis kaum Symptome haben..... wie lange will man das machen?! Sagt einem auch keiner, anstatt mal zu sagen ok wenn 60 % geimpft sind lassen wir diese Testungen sein, aber nein einfach mal alle im unklaren lassen und sich wundern wieso der großteil auf die Maßnahmen scheißt......
    Es ist bis jetzt nicht klar ab wann die Notbrese dann greift und dann wird einen am Wochenende erzählt ab Montag und man muss sehen wo man seine Kinder unterbringt.... schrecklich

    Es steht zwar nicht da, aber ich denke, wer das ab Montag einplant, wird sicher nicht viel falsch machen.


    +++ 13:14 Bundesrat billigt Bundes-Notbremse +++
    Der Bundesrat macht den Weg für die bundeseinheitliche Notbremse zur Eindämmung der Corona-Pandemie frei. Die Länderkammer ließ das am Mittwoch vom Bundestag beschlossene Gesetz, das unter anderem nächtliche Ausgangssperren vorsieht, am Donnerstag passieren. Trotz erheblicher Kritik an der Vorlage verzichteten die Ministerpräsidenten darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen.
    Die Regelungen, die zunächst bis zum 30. Juni gelten, sehen vor, dass ...

    • bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 in einem Landkreis automatisch eine weitgehende Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr in Kraft tritt.
    • Der Einzelhandel soll bis zu einer Inzidenz von 150 mit "Click-and-Meet" und negativem Test offengehalten werden.
    • Wechselunterricht ist ab einer Inzidenz von 100 vorgesehen. Präsenzunterricht wird untersagt, sollte die Corona-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 165 liegen. Auch Kitas sollen ab einer Inzidenz von 165 schließen.
    • Zudem darf ein privater Haushalt ab einer Inzidenz von 100 nur einen Angehörigen eines weiteren Haushaltes einschließlich dazugehöriger Kinder unter 14 Jahren treffen.
    • Arbeitgeber müssen zwei Schnelltests pro Woche anbieten.
  • Gestern hatte ich eine Sitzung unter Beteiligung von rund einem Dutzend großen Bielefelder Industriebetieben. In allen Betrieben gibt es mittlerweile Coronafälle, die Anzahl steigt, stellenweise gibt es sogar Spots. Aber was wir brauchen ist ein Lockdown in den Schulen und der Gastronomie :pillepalle: .
    _
    Positiv war aber, dass die Betriebsärzte scheinbar ab Juni in die Impfkampagne einsteigen und in den Betrieben impfen können.


    Unser Betrieb, Mittelstand, 700 Mitarbeiter, hat schon zusätzlich Betriebsärzte angeheuert, die sofort loslegen könnten. Aber es fehlt an XXX

  • Nun wird es interessant. Wir haben heute in Lippe eine Inzidenz von 162 Tendenz sinkend. Hatten in den letzten 3 Tagen allerdings über 165.


    Nach der neuen Regel müssten die Kitas und Schulen nun bis Dienstag dicht machen und wenn dann der Wert weiter unter 165 ist könnten sie Mittwoch wieder „normal“ weitermachen. Falls er aber dann einen Tag drüber liegt wieder 5 Tage warten. Und dann ist wieder auf und der Wert steigt und dann wieder zu

  • 35, 50, 100, 200, 165...
    Gibt es ein Lottospiel, bei dem man so hohe Zahlen tippen kann?
    Ich fände 242 noch toll...


    Superingo sagt übrigens: „Wir werden nicht zum Polizeistaat. Aber wir werden uns auch nicht veräppeln lassen.“
    Ui, das ist neu, bin gespannt. Das Ordnungsamt steht bestimmt schon zähnefletschend und mit aufgeflanschtem Bajonett in den Startlöchern. Gibt schließlich reichlich Nachtschichten zu verteilen...

  • Superingo hat auch auf der Radio Bielefeld Seite verkündet, daß Kontaktbeschränkungen auch für den privaten Bereich gelten. Möglicherweise bezog er sich da auf das neue Infektionsschutz-Gesetz. Ob das allerdings das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung aushebeln kann? Da aber ja schon die ersten Verfassungsbeschwerden auf den Weg gebracht werden, wird die Bundes-Notbremse ja sowieso nicht lange Bestand haben.

    Mein Heimatverein seit 1966.

  • Jau, und die Glaubensgemeinschaften bekommen auch nochmal ne Extrawurst und werden persönlich kontaktiert, da es manche noch nicht mitbekommen haben... :rolleyes:

  • Superingo hat auch auf der Radio Bielefeld Seite verkündet, daß Kontaktbeschränkungen auch für den privaten Bereich gelten. Möglicherweise bezog er sich da auf das neue Infektionsschutz-Gesetz. Ob das allerdings das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung aushebeln kann? Da aber ja schon die ersten Verfassungsbeschwerden auf den Weg gebracht werden, wird die Bundes-Notbremse ja sowieso nicht lange Bestand haben.


    §28b, Abs. 9:
    „Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden eingeschränkt und können auch durch Rechtsverordnungen nach Absatz 6 eingeschränkt werden.“


    Etwas überspitzt dargestellt bedeutet dieser Paragraph folgendes:


    Die Regierung kann per Rechtsverordnung beschließen, dass z.B. das Ordnungsamt meine Wohnung betreten kann und mir gewaltsam eine Immunisierung zukommen lassen kann. Sollte ich mich wehren, darf das Ordnungsamt mich mitnehmen und einsperren.


    Das sind doch rosige Aussichten.
    Aber sowas würden die natürlich nie machen, auch wenn Sie es mit dem Gesetz könnten. Das sind ja unsere Vertreter, die ausschließlich unseren Gesundheitsschutz im Sinn haben.

    Einmal editiert, zuletzt von Pasi ()

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  • §28b, Abs. 9:
    „Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden eingeschränkt und können auch durch Rechtsverordnungen nach Absatz 6 eingeschränkt werden.“


    Das ist aus dem neuen Gesetz? Dann Dank für die Info. Allerdings glaube ich das die Verfassungsbeschwerden dem ganz schnell ein Ende setzen werden.

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  • Das ist aus dem neuen Gesetz? Dann Dank für die Info. Allerdings glaube ich das die Verfassungsbeschwerden dem ganz schnell ein Ende setzen werden.

    Das ist § 28b Abs. 11, aber der Inhalt ist korrekt. Zum Nachlesen:


    https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28b.html


    Das ist schon ganz schön starker Tobak, den man da jetzt noch mal raus gehauen hat. Trotz Begrenzung bis Ende Juni und trotz der Tatsache, dass Bundestag und Bundesrat einer Verordnung nach Absatz 6 zustimmen müsste. Selbst die Testpflicht vor dem Friseurbesuch haben die dort festgeschrieben!


    Ich könnte mir vorstellen, dass der Absatz 11 schon deshalb gekippt wird, weil er viel zu unbestimmt ist. Ich glaube nicht, dass der in dieser Formulierung Bestand haben wird.


    Da hat Angela Merkel jetzt noch mal richtig einen raus gehauen, weil die Länder im Chaos versunken sind. JETZT ist es einheitlich, aber auch einheitlich übergriffig. Dann warten wir mal die kommenden Klagen ab und gucken mal, was die Gerichte von der Änderung übrig lassen.

    Es kann passieren, was will: Es gibt immer einen, der es kommen sah!


    Ich bin nur für das verantwortlich was ich schreibe und nicht für das, was andere verstehen.

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  • +++ 13:45 "Code Schwarz" in den Niederlanden +++
    Niederländische Mediziner befürchten den Notzustand in Krankenhäusern. Wenn die Infektionszahlen nicht schnell zurückgingen, dann drohe in der nächsten Woche "Code Schwarz", warnt der Vorsitzende der Vereinigung der Intensivmediziner, Diederik Gommers. Bei "Code Schwarz" muss eine Triage-Kommission in Krankenhäusern entscheiden, welchen Patienten noch geholfen wird. Mehrere Krankenhäuser im Land seien so überfüllt mit Covid-Patienten, dass die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit erreicht sei, sagte Gommers. Schon jetzt werden nach Angaben der Krankenhäuser viele Operationen abgesagt, darunter auch Krebs- und Herz-Eingriffe. Den Notzustand in Krankenhäusern hatte es während der Corona-Epidemie noch nicht gegeben.

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  • Was machen ab heute Nacht eigentlich die 50.000 Obdachlosen in Deutschland?


    Habe eben meine Tochter von der Kita geholt, gab immernoch keine Infos was ab Montag gilt


    Lies einfach ab und an mal die Seite von Radio Bielefeld. Zum einen haben die aktuellere Inzidenzzahlen, ja ich weiß was Du davon hältst, zum anderen sind Obdachlose von der Ausgangssperre ausgenommen. Wenn Du also heute Nacht stinkendicke von den Ordnungshütern angesprochen wirst, dann behaupte einfach das Dein Partner/-in Dich rausgeschmissen hat und Du jetzt obdachlos wärst.


    Und die/unsere Kitas sind in Bielefeld in der Notbetreuung

    Mein Heimatverein seit 1966.


  • Lies einfach ab und an mal die Seite von Radio Bielefeld. Zum einen haben die aktuellere Inzidenzzahlen, ja ich weiß was Du davon hältst, zum anderen sind Obdachlose von der Ausgangssperre ausgenommen. Wenn Du also heute Nacht stinkendicke von den Ordnungshütern angesprochen wirst, dann behaupte einfach das Dein Partner/-in Dich rausgeschmissen hat und Du jetzt obdachlos wärst.


    Und die/unsere Kitas sind in Bielefeld in der Notbetreuung


    Wieso was ich von den Zahlen halte?! Also wir haben nun den Stand das Montag in Lippe ganz normal Kiga ist :)
    Das mit dem rausgeschmissen worden ist gut ;)

  • Und schon kriegen einige kalte Füße bzw. so viel Druck, dass sie zurückrudern. Erschreckend, was in diesem Land abgeht, wenn man seine Meinung öffentlich äußert.


    Moment. Sie haben bewusst provoziert und gewusst, dass sie eine öffentliche Debatte in Gang setzen. Wenn dann einige Leute zurückziehen, zeigt das doch eher, dass sie entweder bemerkt haben, dass sie übers Ziel hinausgeschossen sind oder dass sie dann doch nicht so vehement hinter dem stehen was sie in den Videos vorspielen. Ich persönlich halte von diesen Videos gar nichts, finde sie einfach nur zynisch und nutzlos, weil so getan wird als würde die Politik Maßnahmen ohne Grund erlassen, was sie nicht tut. Man muss nicht mit allem einverstanden sein, aber der Rundumschlag dieser Öffis war einfach nur drüber. Ich würde sogar soweit gehen und behaupten, sie spucken Opfern, Angehörigen Ärzten, Pflegepersonal mit den Videos ins Gesicht. Klar, kann man auch gewisse Kritikpunkte nachempfinden, aber in Gänze ist das was dort gezeigt wurde unangebracht.

  • Ich denke es gibt da ein grundsätzliches Problem in ganz Deutschland von oben bis unten quer durch alle Gesellschaftsschichten, nämlich dass man keine anderen Meinungen als die vermeintlich einzig richtige akzeptiert. Ich denke die Briten z. B. sind etwas lässiger unterwegs, da akzeptiert man es dass jemand scheiße denkt, denn bei denen wie bei uns deckt die Meinungsfreiheit auch Schwachsinn ab ums mal zu überspitzen. Vermutlich hat dort das gereiftere parlamentarische System für mehr gesellschaftliche Liberalität gesorgt.


    Man kann über die unterschiedlichen Meinungen diskutieren, oder falls das nich geht, zumindest hinnehmen. So wie es die Briten machen. Trotz all des Brexitstreits gehen die immer noch miteinander in den Pub :saufen: Bei uns hingegen will dann missioniert werden. Und klappt das auch nicht wird es in der Regel problematisch. Vor allem wenn die, die den Ton in der Debatte angeben, diese abweichenden Meinungen und deren Träger diffamieren und ausgrenzen. War gefühlt schon immer so, die Themen ändern sich, die Diskussionskultur nicht.

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