Was ist z.B. mit jemand, Variante 1 hat und nicht rechtzeitig durchkommt, also sich offiziell nicht beworben hat?
Genau das ist doch der springende Punkt. Wenn ich mich nicht rechtzeitig beworben habe, und die Karten dann vergriffen sind, darf ich nicht zu dem Spiel. Somit müsste Erstattungsanspruch bestehen. Ich glaube kaum, dass man eine Absage (gibt es die überhaupt?) vorlegen muss, um nachzuweisen, dass man sich um ein Ticket beworben hat.
Rein administrativ können die am Ende der Saison anhand der Daten auswerten, wer bei welchem Spiel eine Karte hatte. Das muss aus meiner Sicht die Basis für Erstattungen sein, egal ob man sich um ein Ticket beworben hat oder nicht.
Aber das sind alles Fragen, die noch offen sind, mal sehen, ob dazu noch was kommuniziert wird.
Ehrlicherweise kann man ja auch keinem böse sein, wenn man sich nun zuerst darum kümmert, wie die erlaubten Zuschauer ins Stadion kommen und nicht in erster Linie, wie es mit Erstattungen aussieht. Die Erfahrungen aus der letzten Saison haben ja gezeigt, dass der Verein zwar sehr spät zurücküberwiesen hat, aber insgesamt alles korrekt und ordentlich abgewickelt hat.