Mitgliederforum

  • Mal ne andere Frage, ich weiss auch nicht ob das hier der richtige Ort dafür ist.

    Wenn man sich jetzt für eine Mitgliedschaft beim DSC entscheidet, ist man dann berechtigt die diesjährige JHV zu besuchen? Bin mit einem Kumpel am diskutieren, ich bin der Meinung das man erst 6 Monate volles Mitglied sein muss. Kennt sich da jemand aus?

    Aus meiner Erinnerung heraus darf man die JHV besuchen, ist aber noch nicht stimmberechtigt. Aber ob das noch so ist, wissen die Statuten.


    Edit sagt, ChatGPT weiß es auch:

    Ein Mitglied von Arminia Bielefeld ist auf der Jahreshauptversammlung (JHV) stimmberechtigt, wenn es mindestens 16 Jahre alt ist und dem Verein seit mindestens drei Monaten angehört. Diese Regelung ist in der Satzung des Vereins festgelegt und entspricht den üblichen Vorgaben vieler Sportvereine.


    Mitglieder unter 16 Jahren können zwar an der JHV teilnehmen, besitzen jedoch kein Stimmrecht.


    Ja, ein volljähriges Mitglied von Arminia Bielefeld, das noch nicht stimmberechtigt ist (z. B. weil es noch keine drei Monate im Verein ist), darf trotzdem an der Jahreshauptversammlung (JHV) teilnehmen. Es hat allerdings kein Stimmrecht und kann somit nicht an Abstimmungen teilnehmen, aber die Versammlung verfolgen und sich über die Vereinsangelegenheiten informieren.


    Einmal editiert, zuletzt von Jockel ()

  • Mal ne andere Frage, ich weiss auch nicht ob das hier der richtige Ort dafür ist.

    Wenn man sich jetzt für eine Mitgliedschaft beim DSC entscheidet, ist man dann berechtigt die diesjährige JHV zu besuchen? Bin mit einem Kumpel am diskutieren, ich bin der Meinung das man erst 6 Monate volles Mitglied sein muss. Kennt sich da jemand aus?

    M.W. kannst Du die JHV sofort nach Vereinsbeitritt besuchen. Stimmberechtigt ist man m.W. aber erst nach 3 Monaten Mitgliedschaft.

    Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    "Schlagt ihn tot, den Hund! Es ist ein Rezensent." (Goethe)

  • Danke für die schnellen Antworten!

    Hab mir mal den betreffenden Teil der Satzung durchgelesen und Fonzie hat Recht - eine dreimonatige Zugehörigkeit ist vonnöten Stimmberechtigt zu sein. Schneller hab ich noch keinen Kasten Bier gewonnen. ^^ :arminia:

    ⬛️⬜️🟦

  • Danke für die schnellen Antworten!

    Hab mir mal den betreffenden Teil der Satzung durchgelesen und Fonzie hat Recht - eine dreimonatige Zugehörigkeit ist vonnöten Stimmberechtigt zu sein. Schneller hab ich noch keinen Kasten Bier gewonnen. ^^ :arminia:

    Na, dann reich mal rum, den Humpen. 😅

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