Die beim DFB sind so doof.Ratet doch mal was meine Antwort war:
Hallo, zwei Sachverständige haben den behandelnden Arzt in seiner Aussage unterstützt. Die vorgenommene Behandlungsform ist keine Form des Dopings. Somit muss bei einer Anklage wegen Dopings ein Freispruch folgen. Der Verstoß gegen die Antidoping-Richtlinien wurde ausreichend bestraft.
MfG DFB-Pressestelle