ZitatZweitbundesligist 1. FC Union Berlin wurde am 6. Februar 2004 vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes und mangelnden Schutzes des Schiedsrichters und der Schiedsrichter-Assistenten mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.
Beim Meisterschaftsspiel 1. FC Union Berlin gegen LR Ahlen am 7. Dezember 2003 musste die zweite Halbzeit zweimal kurzzeitig unterbrochen werden, weil aus dem Berliner Fanblock mehrere Gegenstände Richtung Spielfeld und Schiedsrichter-Assistent geworfen wurden. Darüber hinaus wurde das Schiedsrichter-Gespann nach Spielschluss von Union-Anhängern auf dem Weg in die Kabine mit Gegenständen wie Feuerzeugen und Bierbechern beworfen.
Für den Wiederholungsfall wurde dem Verein ein Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit oder ein Spiel auf neutralem Platz angedroht.
Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.
dann gibts ja diese Saison vielleicht schon das 2. Geisterspiel in der Geschichte des deutschen Fußballs