um 16.24 Uhr, in Gemarkung Neuenstein , A7, KM 354,95, Kassel-Ful als Füher des PKW Bi-.... folgende Ordnungswidrigkeit/en nach § 34 StVG begangen zu haben.
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit von...............100 km/h.
Die gemessene Geschwindigkeit betrug einschließlich der Toleranz ..125 km/h.
Dies ergibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von.......................25 km/h.
Auf dem "Beweisfoto" erkennt man nichts, abba auch gar nixx!
Was würde der Spaß eigentlich kosten?
*zufaulzumsuchenbin*