"kleines" Problem in Italien - Ave Di Canio


  • Congstar Freundschaftswerbung

    Die Frage dieses Threads war: ob sich mit dem faschistischen Gruß von DiCanio in Italien ein "kleines Problem" offenbart hat.


    Einer hat von dem Römer Derby und dem Drumherum berichtet, weil er selbst dort war.


    Dann ging es um die Situation in deutschen Stadien bzgl. rassistischer und rechtsextremer "Artikulation".



    "Bielefelder" hat unmißverständlich mitgeteilt, das er Politik betreibt, die rassistisch und rechtsextremistisch ist.


    Weil auch der Fußball als ein Betätigungsfeld von rechtsextremen Gruppen genutzt wird, ist das Auftreten von Leuten wie "Bielefelder" sicher nicht der Einzelfall.


    Eigentlich kein Problem - auch nicht hier im Forum: er hat sich durch seine Statements selbst entlarvt.
    Positiv ist daran, das solche Statements wieder die Sinne schärfen für die z.T. subtile sprachliche Propaganda von Rechtsextremen.


    Bedenklich ist für mich, das einige weitere Äußerungen Rechtsextremismus verharmlosen, sei es aus Unwissenheit, Gedankenlosigkeit oder eigenem latenten Rassismus.


    Beispiele für Verharmlosung:


    - Politik gehört nicht ins Stadion - egal ob von rechts oder links.
    Man kann ja über Linksextremisten diskutieren, aber um die geht es hier nicht.


    Dieses Wunschdenken läßt sich 100 mal wiederholen, trifft die Realität nicht.


    - was bitte ist der Sinn, im Zusammenhang mit Rechtsextremismus völlig undifferenziert für "Nationalstolz" zu werben... jeder sollte... .


    Wenn Leuten ein Begriff wie Nationalstolz wichtig ist, dann schließt das notwendig das Wissen auf das Erbe des 3. Reiches mit ein.


    - wie kommt man dann zu einer vielfältigen sozialen Bewegung unter dem Schlagwort "die 68er" oder gar zu Joschka Fischer?



    Der Nationalsozialismus steht für sich und ist nicht vergleichbar mit irgendeinem anderen Verbrechen.


    Verharmlosung ist, wenn man versucht, den Nationalsozialismus zu relativieren, und z.B. sagt, ja war schlimm, aber..., die Linken, die Engländer, die Amerikaner mit den Indianern damals.


    Verharmlosung und Relativierung des Faschismus aber ist ein Stilelement von faschistischer/rechtsextremer Politik und dient dazu, eben diese Politik wieder hoffähig zu machen - das sollte zumindest ungefähr auch in einem Fußballforum bekannt sein.



    Allen, die Bedenken haben, das Linke zu gut wegkommen, sei gesagt, das unser Staat mit linken Bewegungen immer wenig zimperlich umgegangen ist.


    Das sagte z.B. der Chefredakteur der Bild von 1968 aus Anlaß des 25. Jahrestages der Ermordung von H.M. Schleyer.
    Wer etwas über die sozialen Bewegungen und der Folgen von 1968 berichtet, sollte differenzieren, etwas genauer hinschauen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Block9 ()

  • Zitat

    Original von Kai
    jaja ihr Erbsenzähler gg ich weiß gg
    weißt Du nicht 86 WM-Final Fischer hat versucht Maradonna mit einem Stein zu bewerfen lol


    nur so am Rabde wir haben ne Verfassung. Was meinst Du denn warum wir eine Bundesverfassungsgericht haben. Aber du hast recht das Grundgesetz ist unsere Verfassung... aber jetzt werde ich auch unsicher. Kommt das Grundgesetz nur einer Verfassung gleich, oder ist es eine???


    Es ist definitiv keine Verfassung, sondern ein Grundgesetz. Für ne Verfassung hätte eine Verfassungsgebende Nationalversammlung einberufen werden müssen, das war aber nicht der Fall. Auch haben dem Grundgesetz gar nicht alle zugestimmt. Die Bayern zum Beispiel.


    Hier zwei Links dazu:


    Entstehung des Weststaates
    Parlamentarischer Rat


    Die Homepage ist übrigens insgesamt zur deutschen Geschichte von 1900 bis 2000 sehr gut. Kann ich nur empfehlen.


    Warums nun Bundesverfassungsgericht und Verfassungsschutz heißt weis ich auch nicht. Ist halt so.

  • bitte schließt das thema doch endlich.
    hier verstehn sich einige leute nicht richtig bzw. wollen sich soagr nicht richtig verstehen. das bringt doch nichts mehr.

    Manche glauben etwas Besseres zu sein. WIR WISSEN ES!


    :D

  • Zitat

    Original von Henn
    bitte schließt das thema doch endlich.
    hier verstehn sich einige leute nicht richtig bzw. wollen sich soagr nicht richtig verstehen. das bringt doch nichts mehr.


    Gerade jetzt, wo es mal um Argumente und Fakten geht?
    Warum soll man es jetzt schließen?

    :arminia: RIESE IST EIN GANZ GROßER :arminia:

  • Weil einige arme unverstandene User nicht mehr mit-"diskutieren" können?

    Noch 102 Punkte!



    Die Philosophen haben die Verhältnisse nur verschieden interpretiert. Es kommt aber darauf an, sie zu ändern.


    Einmal editiert, zuletzt von Horst Stapen ()

  • warum geschloßen werden soll? das könnt ihr beide euch mal selber fragen....


    ist jetzt auch wurst. für mich ist das thema gegessen.

    Manche glauben etwas Besseres zu sein. WIR WISSEN ES!


    :D

  • Congstar Freundschaftswerbung
  • Zitat

    Original von Henn
    warum geschloßen werden soll? das könnt ihr beide euch mal selber fragen....


    ist jetzt auch wurst. für mich ist das thema gegessen.


    Gut so, weil Du sprichst wie immer in Rätseln.
    Bloß keine klare Stellung beziehen, immer schön nebulös und garantiert argumentfrei bleiben. Dann lieber schließen, so ist es recht...

    :arminia: RIESE IST EIN GANZ GROßER :arminia:

    Einmal editiert, zuletzt von King Kneib ()

  • sorry. aber ich sag doch nichts mehr dazu.

    Manche glauben etwas Besseres zu sein. WIR WISSEN ES!


    :D

    Einmal editiert, zuletzt von Henn ()

  • Congstar Freundschaftswerbung
  • Zitat

    Original von arminia_blue
    Warums nun Bundesverfassungsgericht und Verfassungsschutz heißt weis ich auch nicht. Ist halt so.


    Hier die Antwort auf die Frage:


    Gemäß § 3 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) hat das BfV gemeinsam mit den Landesbehörden für Verfassungsschutz (LfV) "Auskünfte, Nachrichten und sonstige Unterlagen" zu sammeln und auszuwerten über



    1. Bestrebungen, die


    gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder


    gegen den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder


    durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder


    gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Art. 9 Abs. 2 GG), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind,


    2. geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht (Spionagebekämpfung).


    3. Ferner wirkt das BfV nach § 3 Abs. 2 BVerfSchG beim Geheim- und Sabotageschutz mit.



    Das Bundesverfassungsgericht
    Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts


    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.


    Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.


    Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.



    Meiner Meinung nach ist jeder Staatsbürger ebenfalls dazu verpflichtet, auf die Einhaltung der Verfassung/ des Grundgesetzes zu achten. Daher kann es nicht toleriert werden, wenn extremistische Parolen an welchem Ort auch immer proklamiert werden, die sich gegen unser Grundgesetz richten.


    Und nun noch ein Auszug aus dem Grundgesetz:


    I. Die Grundrechte


    Artikel 1
    [Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.



    (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.




    Artikel 2
    [Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben]
    (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.


    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.




    Artikel 3
    [Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.


    (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.



    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.




    Artikel 4
    [Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit]
    (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.


    (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.



    (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.




    Artikel 5
    [Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft]
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.


    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.



    (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.



    Artikel 18
    [Verwirkung von Grundrechten]
    Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.


    *chen

    2 Mal editiert, zuletzt von *chen ()

  • Um nochmal auf das Thema Nationalstolz zurückzukommen! Im aktuellen Satz steht ein Satz, den glaube ich alle voll unterschreiben könnten:


    "Wir müssen uns schämen für das was Deutsche getan haben, aber nicht dafür Deutsche zu sein."

  • nö sschäme mich auch nicht. Nur stolz bin ich auch nicht. Ich bin es halt.

    Never argue with an idiot, he'll just drag you down to his level and beat you with experience


    Managerspiele haben Menschen glauben lassen sie könnten einen Bundesligaverein führen.

  • Aber trotzdem kann man auch Stolz drauf sein Deutscher zu sein.


    Nur auf die Untaten der Vergangenheit darf man auf keinen Fall Stolz sein. Zum Beispiel Auschwitz, was jetzt wieder durch den 60sten Befreiungstag und durch die Einweihung des Holocaust Denkmales in den Medien ist.


    Aber es gab auch Deutsche auf die man Stolz sein kann. Zum Beispiel die Dichter und Poethen (Schiller, Wagner, Goethe etc.)!

  • Zitat

    Original von Sitzplätzler
    Um nochmal auf das Thema Nationalstolz zurückzukommen! Im aktuellen Satz steht ein Satz, den glaube ich alle voll unterschreiben könnten:


    "Wir müssen uns schämen für das was Deutsche getan haben, aber nicht dafür Deutsche zu sein."



    Das man sich dafür schämen müßte, Deutscher zu sein, ist natürlich Blödsinn - habe auch nicht gehört, das das ernsthaft verlangt würde.


    Die Gegenwart ausschließlich über das zu definieren, was vor 60 Jahren passierte, fände ich auch daneben.
    Auch (oder gerade?!) Überlebende des Holocaust fordern das meines Wissens in keiner Weise.


    Ich finde, die Verbrechen der Nazi-Diktatur brauchen wohl eine lange Zeit, bis man ihnen "unverkrampfter" (mir fällt kein anderes Wort ein) begegnen kann.


    Es hat nicht umsonst 20 Jahre gebraucht, bis es zum 1. Auschwitz-Prozeß in Frankfurt kam, gegen den z.T. massiven Widerstand der deutschen Öffentlichkeit.
    Damals war Scham, oder vielmehr Verdrängung von Scham vermutlich weit verbreitet. Und es gibt sicher manche, die bis zum Ende ihres Lebens nicht erfaßt haben, das sie alle Grenzen in ihrem Rassenwahn überschritten haben.
    60 Jahre dauert es, bis demnächst das nationale Holocaust-Mahnmal fetiggestellt ist.


    Und vielleicht gibt es ja irgendwann einen Feiertag der Vereinigten Staaten von Europa, z.B. der 8. Mai... oder so.

  • Au,


    da wird aber das Geschichtswissen abgefragt ;)

    "Manche tragen das Blau - WIR bluten es!" (Casper - Eines Tages)


    Armin´ bin ich und will es sein - Solang´ mein Auge sieht.
    Solange noch ein Tropfen Blut Durch meine Adern zieht.
    Armin´ bin ich und sag´ es stolz Und schwör´s mit Herz und Hand.
    Drum zieht sich auch um meine Brust Das schwarz-weiß-blaue Band


    "Tradition ist nicht das Bewahren der Asche - sondern die Weitergabe des Feuers!" (Thomas Morus, 1478-1535)

  • Zitat

    Original von arminia-boyz
    Au,


    da wird aber das Geschichtswissen abgefragt ;)



    na ja, ich dachte, einfach mal ab von der Knipsernotdisskussion. ;)

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